Freiwilliger Polizeidienst
Der Freiwillige Polizeidienst ist keine Bürgerwehr, sondern ein Angebot an Bürgerinnen und Bürger, einen wichtigen Dienst für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Allgemeinheit zu erbringen. Der Freiwillige Polizeidienst, also das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung sowohl der aktiven Bürgerbeteiligung als auch der Sicherheit in Hessen. Die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen des Freiwilligen Polizeidienstes unterstützen die Polizeibehörden und die örtliche Ordnungsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Rund 750 Bürgerinnen und Bürger sind zurzeit im Freiwilligen Polizeidienst in Hessen ehrenamtlich aktiv. Sie sind bei Wind und Wetter mit hohem Engagement und hoher persönlicher Kompetenz unterwegs. Auch die Gemeinde Freigericht hat sich bereits im Jahr 2005 dazu entschlossen, die Idee des Freiwilligen Polizeidienstes umzusetzen. Zu diesem Zweck wurden 5 Stellen für engagierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Freiwilligen Polizeidienstes geschaffen.
Aufgaben und Befugnisse
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes sind Ansprechpartner für die vielfältigen Bedürfnisse und Belange der Bürger. Darüber hinaus leisten sie im Rahmen ihrer Aufgaben wertvolle Hilfe
Zu ihren Befugnissen gehören neben den „Jedermannsrechten“
Eingriffe in die Freiheit der Bürger und Durchsuchungen (Ausnahme „Jedermannsrechte“ und zum Zwecke der Identitätsfeststellung) dürfen sie allerdings nicht vornehmen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen ist ihnen nicht gestattet. Bewusst wurde davon abgesehen, den Freiwilligen Polizeidienst zu bewaffnen; das Pfefferspray, das zur Ausstattung gehört, darf nur in Fällen der Notwehr und Nothilfe gebraucht werden.
Auswahl und Ausbildung
Die Auswahl der Helferinnen und Helfer erfolgt nach strengen Vorgaben.
Die Ausbildung der Ehrenamtlichen erfolgt in 50 Stunden nach einem einheitlichen Plan durch die beteiligten Polizeibehörden und umfasst unter anderem
Weitere Informationen zum Freiwilligen Polizeidienst erhalten Sie in den nachfolgend bereitgestellten Dokumenten oder über die Linksammlung „Öffentliche Ordnung“.
Bewerberinformationen
Fragebogen für die Bewerbung von Bürgern für die Bestellung zum Freiwilligen Polizeidienst
Zusatzfragebogen für die Bewerbung von Bürgern für die Bestellung zum Freiwilligen Polizeidienst
Rund 750 Bürgerinnen und Bürger sind zurzeit im Freiwilligen Polizeidienst in Hessen ehrenamtlich aktiv. Sie sind bei Wind und Wetter mit hohem Engagement und hoher persönlicher Kompetenz unterwegs. Auch die Gemeinde Freigericht hat sich bereits im Jahr 2005 dazu entschlossen, die Idee des Freiwilligen Polizeidienstes umzusetzen. Zu diesem Zweck wurden 5 Stellen für engagierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Freiwilligen Polizeidienstes geschaffen.
Aufgaben und Befugnisse
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes sind Ansprechpartner für die vielfältigen Bedürfnisse und Belange der Bürger. Darüber hinaus leisten sie im Rahmen ihrer Aufgaben wertvolle Hilfe
- bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
- bei der Überwachung des Straßenverkehrs
- beim polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienst
- bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten
- bei der Sicherung und dem Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen.
Zu ihren Befugnissen gehören neben den „Jedermannsrechten“
- die Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- die Platzverweisung
- die Sicherstellung von Gegenständen
- die Erteilung von Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr
- die Erforschung von Ordnungswidrigkeiten
Eingriffe in die Freiheit der Bürger und Durchsuchungen (Ausnahme „Jedermannsrechte“ und zum Zwecke der Identitätsfeststellung) dürfen sie allerdings nicht vornehmen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen ist ihnen nicht gestattet. Bewusst wurde davon abgesehen, den Freiwilligen Polizeidienst zu bewaffnen; das Pfefferspray, das zur Ausstattung gehört, darf nur in Fällen der Notwehr und Nothilfe gebraucht werden.
Auswahl und Ausbildung
Die Auswahl der Helferinnen und Helfer erfolgt nach strengen Vorgaben.
Die Ausbildung der Ehrenamtlichen erfolgt in 50 Stunden nach einem einheitlichen Plan durch die beteiligten Polizeibehörden und umfasst unter anderem
- die Grundlagen des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes
- die Einweisung in den Dienstbetrieb
- Grundlagen des Straf-, Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechts
- Grundlagen des Bürgerlichen Rechts
- Grundlagen des Polizeirechts (HSOG) sowie die Abgrenzung zwischen Polizei- und Ordnungsbehören
- die Grundsätze der Eigensicherung und Umgang mit Pfefferspray
- Verhaltensregeln im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern (Konfliktvermeidung und Gesprächsführung, Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten)
- Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen zum Freiwilligen Polizeidienst erhalten Sie in den nachfolgend bereitgestellten Dokumenten oder über die Linksammlung „Öffentliche Ordnung“.
Bewerberinformationen
Fragebogen für die Bewerbung von Bürgern für die Bestellung zum Freiwilligen Polizeidienst
Zusatzfragebogen für die Bewerbung von Bürgern für die Bestellung zum Freiwilligen Polizeidienst





