Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Dienstleistungen der Gemeinde Freigericht

Der Hessenfinder
- Onlineportal mit mehr als 1.000 Verwaltungsdienstleistungen -

Schöffen- und Jugendschöffenwahl

Allgemeine Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Schöffenwahl.

Informationen des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

Breitbandausbau

Breitband GmbH - Logo

Weitere Informationen zum Breitbandausbau inkl. Interessensbekundung erhalten Sie hier.

Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild für Container


Weitere Information zum Thema "Abfall und Wertstoffe" und NEU: Handysammelaktion

Veranstaltungen

[24.05.2013 20:00 Uhr]Vortrag von W. Scharwies, Alzenau: Geteilt was zusammengehört - vor 275 Jahren tobte Krieg um das Freigericht
[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
[26.05.2013]Kreisentscheid - Hessische Feuerwehrübung
[30.05.2013 10:30 Uhr]Waldfest
[01.06.2013]Akademische Feier anlässlich 50-jähriges Vereinsjubiläum
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Baugenehmigung (Bauantrag)

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bauamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Helmut Kaiser 06055 916-132 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 55 oder 56 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Voraussetzungen:
Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden (www.wirtschaft.hessen.de). Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein.
Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.


An wen muss ich mich wenden?
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Verwaltungskostenordnung HMWVL bzw. den kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzungen erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.

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