Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

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Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild für Container


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Veranstaltungen

[24.05.2013 20:00 Uhr]Vortrag von W. Scharwies, Alzenau: Geteilt was zusammengehört - vor 275 Jahren tobte Krieg um das Freigericht
[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
[26.05.2013]Kreisentscheid - Hessische Feuerwehrübung
[30.05.2013 10:30 Uhr]Waldfest
[01.06.2013]Dorfplatzfest der Sängerjugend
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Bauleitplanung

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bauamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Martin Krauskopf 06055 916-127 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.


Aufgaben-Beschreibung
Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Zielformulierungen für räumliche Entwicklung, Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen, Sanierung von Ortskernen (Dorferneuerung und einfache Stadterneuerung)
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