Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abfall: Wilder Müll
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| Herr Peter Betz | 06055 916-150 |
Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt zudem auch stark das Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen führen.
Durch wilden Müll  entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Durch wilden Müll  entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Was sollte ich noch wissen?
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der ungewollt darauf abgelagert worden ist.
| Aufgaben-Beschreibung |
| Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Gefahrenabwehr bei Versammlungen und Demonstrationen sowie in den Bereichen Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Umweltordnungsrecht; Obdachlosenangelegenheiten; Schädlingsbekämpfung; Tierkörperbeseitigung |





