Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Dienstleistungen der Gemeinde Freigericht

Der Hessenfinder
- Onlineportal mit mehr als 1.000 Verwaltungsdienstleistungen -

Schöffen- und Jugendschöffenwahl

Allgemeine Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Schöffenwahl.

Informationen des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

Breitbandausbau

Breitband GmbH - Logo

Weitere Informationen zum Breitbandausbau inkl. Interessensbekundung erhalten Sie hier.

Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild für Container


Weitere Information zum Thema "Abfall und Wertstoffe" und NEU: Handysammelaktion

Veranstaltungen

[18.05.2013 - 19.05.2013]Grillfest des Tischtennisclub Bernbach
[19.05.2013]Pfingst Open Air
[19.05.2013 19:30 Uhr]Weinabend im Kronesaal
[24.05.2013 20:00 Uhr]Vortrag von W. Scharwies, Alzenau: Geteilt was zusammengehört - vor 275 Jahren tobte Krieg um das Freigericht
[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
Veranstaltungskalender

Ortsplan

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Mängelmeldung

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Alters- und Ehejubiläen

Details
Bügermeister
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Claudia Schmitz-Görnert 06055 916-100 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.



An wen muss ich mich wenden?
Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinden ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.

Was muss ich mitbringen?
In der Regel haben die Städte und Gemeinden Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.


Welche Fristen muss ich beachten?
Die Stadt/ Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens 4 Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.

Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre   Details
Druckversion anzeigen



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