Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Dienstleistungen der Gemeinde Freigericht

Der Hessenfinder
- Onlineportal mit mehr als 1.000 Verwaltungsdienstleistungen -

Schöffen- und Jugendschöffenwahl

Allgemeine Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Schöffenwahl.

Informationen des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

Breitbandausbau

Breitband GmbH - Logo

Weitere Informationen zum Breitbandausbau inkl. Interessensbekundung erhalten Sie hier.

Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild für Container


Weitere Information zum Thema "Abfall und Wertstoffe" und NEU: Handysammelaktion

Veranstaltungen

[24.05.2013 20:00 Uhr]Vortrag von W. Scharwies, Alzenau: Geteilt was zusammengehört - vor 275 Jahren tobte Krieg um das Freigericht
[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
[26.05.2013]Kreisentscheid - Hessische Feuerwehrübung
[30.05.2013 10:30 Uhr]Waldfest
[01.06.2013]Akademische Feier anlässlich 50-jähriges Vereinsjubiläum
Veranstaltungskalender

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Aufenthalts- / Meldebescheinigung

Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Merola Walter 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sibylle Zang 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Christina Kempf 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Natalia Rotermehl 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Brigida Seikel 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Ihre Stadt bzw. Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
 


An wen muss ich mich wenden?
Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Was muss ich mitbringen?
Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht


Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport


Aufgaben-Beschreibung
Führen des Melderegisters; Melderegisterauskünfte und -auswertungen; Leistungen nach dem Melderecht; Unterschriftsbeglaubigungen; Ausstellung von Ausweisen, Pässen und Fischereischeinen; Änderung von Lohnsteuerkarten; Staatsangehörigkeitsangelegenheiten; Erfassung der Wehrpflichtigen; Wahlbenachrichtigungen und Ausstellung von Briefwahlunterlagen
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