Bürgerbüro
Auskunftssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Merola Walter | 06055 916-140 | ||
| Frau Sibylle Zang | 06055 916-140 | ||
| Frau Christina Kempf | 06055 916-140 | ||
| Frau Natalia Rotermehl | 06055 916-140 | ||
| Frau Brigida Seikel | 06055 916-140 |
Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Auskunftssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
- Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden
Was muss ich mitbringen?
Es genügt
ein formloser Antrag.
ein formloser Antrag.
Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperren
werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
| Formulare | |
| Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre |
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| Aufgaben-Beschreibung |
| Führen des Melderegisters; Melderegisterauskünfte und -auswertungen; Leistungen nach dem Melderecht; Unterschriftsbeglaubigungen; Ausstellung von Ausweisen, Pässen und Fischereischeinen; Änderung von Lohnsteuerkarten; Staatsangehörigkeitsangelegenheiten; Erfassung der Wehrpflichtigen; Wahlbenachrichtigungen und Ausstellung von Briefwahlunterlagen |





