Bürgerbüro
Auskunftssperren
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Merola Walter | 06055 916-140 | ||
| Frau Sibylle Zang | 06055 916-140 | ||
| Frau Christina Kempf | 06055 916-140 | ||
| Frau Natalia Rotermehl | 06055 916-140 | ||
| Frau Brigida Seikel | 06055 916-140 |
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Was muss ich mitbringen?
Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Hessisches Meldegesetz
| Formulare | |
| Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre |
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| Aufgaben-Beschreibung |
| Führen des Melderegisters; Melderegisterauskünfte und -auswertungen; Leistungen nach dem Melderecht; Unterschriftsbeglaubigungen; Ausstellung von Ausweisen, Pässen und Fischereischeinen; Änderung von Lohnsteuerkarten; Staatsangehörigkeitsangelegenheiten; Erfassung der Wehrpflichtigen; Wahlbenachrichtigungen und Ausstellung von Briefwahlunterlagen |





