Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Dienstleistungen der Gemeinde Freigericht

Der Hessenfinder
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Schöffen- und Jugendschöffenwahl

Allgemeine Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Schöffenwahl.

Informationen des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

Breitbandausbau

Breitband GmbH - Logo

Weitere Informationen zum Breitbandausbau inkl. Interessensbekundung erhalten Sie hier.

Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild für Container


Weitere Information zum Thema "Abfall und Wertstoffe" und NEU: Handysammelaktion

Veranstaltungen

[18.05.2013 - 19.05.2013]Grillfest des Tischtennisclub Bernbach
[19.05.2013]Pfingst Open Air
[19.05.2013 19:30 Uhr]Weinabend im Kronesaal
[24.05.2013 20:00 Uhr]Vortrag von W. Scharwies, Alzenau: Geteilt was zusammengehört - vor 275 Jahren tobte Krieg um das Freigericht
[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
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Automatensteuer

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Finanzverwaltung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Daniel Kunzmann 06055 916-154 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sandra Maier-Huth 06055 916-155 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Maria Horn 06055 916-153 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.


Gebühr Zahlungsweise Betrag 
Spielapparatesteuer - Apparate mit denen sexuelle Handlungen und Gewalttätigkeiten etc. dargestellt monatlich   153,50 EUR  
Spielapparatesteuer - Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten monatlich   51,00 EUR  
Spielapparatesteuer - Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen monatlich   102,50 EUR  
Spielapparatesteuer - Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten monatlich   15,50 EUR  
Spielapparatesteuer - Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen monatlich   30,50 EUR  
Aufgaben-Beschreibung
Allgemeine Deckungsmittel, Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und steuerähnliche Einnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Ausgaben, Familienleistungsausgleich, Schlüsselzuweisungen, Bedarfs- und Finanzzuweisungen, Kreis- und Schulumlage, Investitionspauschale, Konzessionsabgaben
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