Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Dienstleistungen der Gemeinde Freigericht

Der Hessenfinder
- Onlineportal mit mehr als 1.000 Verwaltungsdienstleistungen -

Schöffen- und Jugendschöffenwahl

Allgemeine Informationen und Bewerbungsunterlagen zur Schöffenwahl.

Informationen des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

Breitbandausbau

Breitband GmbH - Logo

Weitere Informationen zum Breitbandausbau inkl. Interessensbekundung erhalten Sie hier.

Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild für Container


Weitere Information zum Thema "Abfall und Wertstoffe" und NEU: Handysammelaktion

Veranstaltungen

[24.05.2013 20:00 Uhr]Vortrag von W. Scharwies, Alzenau: Geteilt was zusammengehört - vor 275 Jahren tobte Krieg um das Freigericht
[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
[26.05.2013]Kreisentscheid - Hessische Feuerwehrübung
[30.05.2013 10:30 Uhr]Waldfest
[01.06.2013]Akademische Feier anlässlich 50-jähriges Vereinsjubiläum
Veranstaltungskalender

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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Merola Walter 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sibylle Zang 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Christina Kempf 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Natalia Rotermehl 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Brigida Seikel 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

  • Legalisation und Apostille



Was muss ich mitbringen?
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das
Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis
der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück
mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt
werden soll.



Welche Gebühren fallen an?
Beglaubigungen
sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die
zuständige Behörde Auskunft.




Was sollte ich noch wissen?
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z.B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschfaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).



Aufgaben-Beschreibung
Führen des Melderegisters; Melderegisterauskünfte und -auswertungen; Leistungen nach dem Melderecht; Unterschriftsbeglaubigungen; Ausstellung von Ausweisen, Pässen und Fischereischeinen; Änderung von Lohnsteuerkarten; Staatsangehörigkeitsangelegenheiten; Erfassung der Wehrpflichtigen; Wahlbenachrichtigungen und Ausstellung von Briefwahlunterlagen
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