Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

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Veranstaltungen

[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
[26.05.2013]Kreisentscheid - Hessische Feuerwehrübung
[30.05.2013 10:30 Uhr]Waldfest
[01.06.2013]Dorfplatzfest der Sängerjugend
[01.06.2013]Akademische Feier anlässlich 50-jähriges Vereinsjubiläum
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Bestattung

Details
Friedhofsverwaltung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Margit Meininger 06055 916-120 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt oder eine Notärztin/einen Notarzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebens-partnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

  • Sterbeurkunde


Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Informationsblatt Grabarten) Informationsblatt Grabarten (32KB)


Gebühr Zahlungsweise Betrag 
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Aufbewahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen einmalig   150,00 EUR  
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Aufbewahrung einer Urne bis zu 3 Tagen einmalig   25,00 EUR  
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Benutzung des Harmonium einmalig   25,00 EUR  
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Benutzung Kühlzelle je angefangener Tag   25,00 EUR  
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde   40,00 EUR  
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Reinigung nach Ausschmückung einmalig   45,00 EUR  
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Verlängerung der Aufbewahrung einer Leiche je angefangener Tag   60,00 EUR  
Benutzung Leichenhalle und Aufbahrungsraum - Verlängerung der Aufbewahrung einer Urne je angefangener Tag   9,00 EUR  
Benutzung/Ausschmückung Aufbahrungsraum / der Friedhofskapelle einmalig   85,00 EUR  
Bestattungsgebühr - anonyme Urnenbeisetzungen und Urnenwand einmalig   160,00 EUR  
Bestattungsgebühr - Erwachsene einmalig   850,00 EUR  
Bestattungsgebühr - Kinder einmalig   340,00 EUR  
Bestattungsgebühr - Totgeborene Kinder und Föten einmalig   160,00 EUR  
Bestattungsgebühr - Urnen einmalig   300,00 EUR  
Grabgebühr - Reihengrab einmalig   820,00 EUR  
Grabgebühr - Reihengrab Kinder einmalig   360,00 EUR  
Grabgebühr - Stelle einer anonymen Urnenbeisetzung einmalig   300,00 EUR  
Grabgebühr - Wahlgrab (Doppelgrab) einmalig   1640,00 EUR  
Grabgebühren - Urnendoppelgrab (Erdgrab/Urnenkammer) einmalig   720,00 EUR  
Grabgebühren - Urnenreihengrab (Erdgrab) einmalig   360,00 EUR  
Grabräumung - Vorzeitige Räumung eines Reihen- oder Wahlgrabs je Grabstelle und Jahr   25,00 EUR  
Grabräumung bei mehrstelligen Urnenwahlgräbern einmalig   310,00 EUR  
Grabräumung bei mehrstelligen Wahlgräbern einmalig   450,00 EUR  
Grabräumung bei Reihengräbern einmalig   310,00 EUR  
Grabräumung bei Urnenreihengräbern einmalig   190,00 EUR  
Urnenkammer - Verlängerung des Nutzungsrechts je Grabstelle und Jahr der Verlängerung   22,00 EUR  
Urnenwahlgrab - Verlängerung des Nutzungsrechts je Grabstelle und Jahr der Verlängerung   10,00 EUR  
Wahlgrab - Verlängerung des Nutzungsrechts je Grabstelle und Jahr der Verlängerung   20,00 EUR  
Aufgaben-Beschreibung
Belegung von bereitstehenden Grabstätten und Kolumbarien; Aufbewahrung von Verstorbenen in der Leichenhalle; Vorbereitung und Durchführung der Bestattungen; Aushub, Verfüllen und Abräumen von Grabstellen; Abrechnung der Bestattungs- und Nutzungsgebühren; Friedhofspflege; Beschaffungen
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