Gewerbe
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr Thomas Lange | 06055 916-163 |
Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Sollen Spielgeräte in einer Gaststätte aufgestellt werden, so ist in der Bestätigung anzugeben, ob dies in einer Schank- oder Speisewirtschaft oder in einem Beherbergungsbetrieb erfolgen soll. Die zuständige Behörde kann, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist, Auflagen erteilen. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Sollen Spielgeräte in einer Gaststätte aufgestellt werden, so ist in der Bestätigung anzugeben, ob dies in einer Schank- oder Speisewirtschaft oder in einem Beherbergungsbetrieb erfolgen soll. Die zuständige Behörde kann, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist, Auflagen erteilen. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Behörde ist die Stadt / Gemeinde in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Was muss ich mitbringen?
- Formloser Antrag
Welche GebĂĽhren fallen an?
Die GebĂĽhren sind variabel, sie liegen zwischen 25,00Â Euro und 100,00Â Euro.
| Aufgaben-Beschreibung |
| Erteilung und Überwachung von Gaststättenerlaubnissen, Überwachung erlaubnisfreier und -pflichtiger Betriebe, Führen des Gewerberegisters, Erteilung gewerblicher Erlaubnisse (Markt- und Messefestsetzungen). |





