Gemeinde Freigericht



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Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

BĂĽrgerservice

Was erledige ich wo?

Dienstleistungen der Gemeinde Freigericht

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Breitbandausbau

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Weitere Informationen zum Breitbandausbau inkl. Interessensbekundung erhalten Sie hier.

Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild fĂĽr Container


Weitere Information zum Thema "Abfall und Wertstoffe" und NEU: Handysammelaktion

Veranstaltungen

[24.05.2013 20:00 Uhr]Vortrag von W. Scharwies, Alzenau: Geteilt was zusammengehört - vor 275 Jahren tobte Krieg um das Freigericht
[25.05.2013 - 26.05.2013]Lauf zur Kartmeisterschaft im Slalom 2000 und Kartturniersport
[26.05.2013]Kreisentscheid - Hessische FeuerwehrĂĽbung
[30.05.2013 10:30 Uhr]Waldfest
[01.06.2013]Dorfplatzfest der Sängerjugend
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Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Details
Gewerbe
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Thomas Lange 06055 916-163 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

Sollen Spielgeräte in einer Gaststätte aufgestellt werden, so ist in der Bestätigung anzugeben, ob dies in einer Schank- oder Speisewirtschaft oder in einem Beherbergungsbetrieb erfolgen soll. Die zuständige Behörde kann, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist, Auflagen erteilen. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.


An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Behörde ist die Stadt / Gemeinde in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

  • Einheitlicher Ansprechpartner


Was muss ich mitbringen?

  • Formloser Antrag



Welche GebĂĽhren fallen an?
Die Gebühren sind variabel, sie liegen zwischen 25,00 Euro und 100,00 Euro.

Aufgaben-Beschreibung
Erteilung und Überwachung von Gaststättenerlaubnissen, Überwachung erlaubnisfreier und -pflichtiger
Betriebe, FĂĽhren des Gewerberegisters, Erteilung gewerblicher Erlaubnisse (Markt- und Messefestsetzungen).
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