Gemeinde Freigericht



Menü


Zusätzliches Menü;

  • Startseite
  • Gemeinde
  • Politik
  • Bürgerservice
    • Veröffentlichungen
    • Gemeindeverwaltung
    • Dienstleistungen
    • Formularpool
    • Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung
    • Stellenangebote
    • Ämter
    • Informationen zu Street View
    • Ortsrecht, Satzungen
    • Bürgerservice - Links
  • Kinder, Jugend, Familie
  • Gesundheit, Senioren, Soziales
  • Bildung, Kultur
  • Sport, Freizeit
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Verkehr
  • Umwelt, Planen, Bauen
  • Wirtschaft
  • Kontakt
  • Impressum
Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
Telefon: +49 6055/916-0
Telefax: +49 06055/916-222
gemeinde@freigericht.de

Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Dienstleistungen der Gemeinde Freigericht

Der Hessenfinder
- Onlineportal mit mehr als 1.000 Verwaltungsdienstleistungen -

Breitbandausbau

Breitband GmbH - Logo

Weitere Informationen zum Breitbandausbau inkl. Interessensbekundung erhalten Sie hier.

Abfall, Wertstoffe und Abfallkalender

Abfallkalender 2013 Bild für Container


Weitere Information zum Thema "Abfall und Wertstoffe" und NEU: Handysammelaktion

Veranstaltungen

[19.06.2013 14:30 Uhr]Fahrt nach Bad-Orb - Besinnungsweg des Franz von Assisi
[22.06.2013 12:00 Uhr]Sommerfest
[22.06.2013 20:00 Uhr]Schlagerparty zur Mittsommernacht
[22.06.2013 16:00 Uhr - 21:00 Uhr]Grillfest der Frauenselbshilfegruppe nach Krebs
[22.06.2013 - 23.06.2013]Äbbelwoifest
Veranstaltungskalender

Ortsplan

Infoplan

Mängelmeldung

Mängelmeldung

Fundsachen

Fundsachen

Wetter

Wetter für Freigericht


Sie befinden sich hier:
  • Bürgerservice
    • Dienstleistungen


Abfallgebühren

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bauamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Michael Schneider 06055 916-124 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Abfallsatzung (1998)) Abfallsatzung (1998) (49KB)


Was sollte ich noch wissen?
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.


Gebühr Zahlungsweise Betrag 
Biotonne 120 Liter jährlich   143,64 EUR  
Biotonne 240 Liter jährlich   287,28 EUR  
Biotonne 80 Liter jährlich   95,76 EUR  
Papiertonne   gebührenfrei  
Restmüllsack   4,00 EUR  
Restmülltonne 120 Liter jährlich   138,48 EUR  
Restmülltonne 240 Liter jährlich   276,96 EUR  
Restmülltonne 40 Liter jährlich   46,20 EUR  
Restmülltonne 60 Liter jährlich   69,24 EUR  
Restmülltonne 80 Liter jährlich   92,40 EUR  
Sperrige Abfälle (Sperrmüll) je Abholung, Vorkasse   50,00 EUR  
Sperrige Gartenabfälle je Abholung   10,00 EUR  
Aufgaben-Beschreibung
Einsammeln der im Gemeindegebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und Abgabe an den oder die Entsorgungspflichtigen. Information und Beratung der Bürgerschaft über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Druckversion anzeigen



CITYWERK 2013
HOME | SUCHE | SITEMAP | IMPRESSUM | KONTAKT