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Fachgerechte Entsorgung mit Buchsbaumzünsler befallener Pflanzen

Der Buchsbaumzünsler, ein ostasiatischer Kleinschmetterling, hält derzeit Gartenbesitzer in Atem.


Die Raupen fressen Blätter und Rinde des Buchsbaums und bringen die Pflanze zum Absterben. Um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern, müssen befallene Pflanzen und Pflanzenteile fachgerecht wie folgt entsorgt werden:
Kleine Mengen an geschädigtem Buchsschnitt können in verschlossenen Kunststofftüten in die Restmülltonne gegeben werden. Größere Mengen befallener Buchspflanzen können in gut verschlossenen Kunststoffsäcken beim
Main-Kinzig-Kreis – Eigenbetrieb Abfallwirtschaft – Gelnhausen abgegeben werden.
Auf gar keinen Fall dürfen Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen auf dem Bauhof der Gemeinde Freigericht abgegeben werden.
Auch eine Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig. Von einer Kompostierung im eigenen Garten ist dringend abzuraten. Fragen beantwortet Barbara Schmitt unter der Telefonnummer 06055 916-124.
 

https://www.freigericht.de
erstellt am 11.04.2017

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