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Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes in der Gemarkung Neuses


Öffentliche Bekanntmachung des Finanzamtes Gelnhausen - Aktenzeichen: - S 3355 B – IX/8 

Bekanntmachung über

Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes in der Gemarkung Neuses

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundessteuerblatt 2007, I Nr. 69) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn:                      voraussichtlich am 20.02.2023

Dauer:                        ca. 4 - 6 Wochen

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Gelnhausen, 07.02.2023

Der Leiter des Finanzamts

gez. Dr. Gentzik