Bauleitplanung der Gemeinde Freigericht; 5. Änderung Bebauungsplan „Schwalbengrund“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ befindet sich im Ortsteil Somborn der Gemeinde Freigericht. Das Plangebietes liegt in der Flur 11 und der Flur 19 der Gemarkung Somborn und wird für den nordöstlichen Teilbereich durch den Finkenweg sowie durch die Alte Hauptstraße und die Goethestraße umschlossen. Der südwestliche Teilbereich umfasst die nördlich der Herderstraße gelegene Wohnbebauung sowie die Bebauung beidseits des Dr.-Haußner-Wegs und erstreckt sich bis an den Dangelweg. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ hat eine Größe von 67.017 m² (6,70 ha).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Bekanntmachung beigefügt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Bebauungsplanänderung soll eine Modifizierung der Ausnutzung der einzelnen zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke vorgenommen werden. Die über die derzeit rechts-kräftigen Bebauungspläne planungsrechtlich zulässige Ausnutzung mit überwiegend nur einem Vollgeschoss ist nicht mehr zeitgemäß und lässt eine sinnvolle Nachverdichtung der Grundstücke nicht zu. Dem soll mit der Änderung des Bebauungsplans Rechnung getragen werden, damit die Ressourcen im städtischen Bereich einer besseren Ausnutzung zugeführt werden können.
Weiterhin soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung die bislang nicht zulässige Ausbildung von Kniestöcken ermöglicht werden.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungs-plan der Nachverdichtung dient, im Siedlungsbereich liegt und die maximale Grundfläche innerhalb des Plangebietes weniger als 20.000 m² beträgt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag kann in der Zeit von
Montag, dem 27.02.2023, bis einschließlich Freitag, den 31.03.2023, im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Ortsteil Somborn, Rathausstraße 13, Zimmer Nr. 25, während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr,
sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Freigericht unter https://www.freigericht.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/stadtplanung/buergerbeteiligung/ sowie auf der Internetseite der Planergruppe ROB unter https://planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/ zum Download bereit. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Freigericht wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.
Freigericht, den 15.02.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freigericht
gez. Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister
