Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung: 1. - Haushaltssatzung der Gemeinde Freigericht für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 32.386.731 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 33.683.132 EUR
mit dem Saldo von -1.296.401 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.100 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit dem Saldo von 4.100 EUR
mit einem Defizit von -1.292.301 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -185.576 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.518.664 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.935.702 EUR
mit einem Saldo von 1.582.962 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 774.694 EUR
mit einem Saldo von -774.694 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von 622.692 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 495 v. H.
- Für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 495 v. H.
- Gewerbesteuer auf 375 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Freigericht, 16.12.2022
Gemeinde Freigericht
Der Gemeindevorstand
Dr. Albrecht Eitz,
Bürgermeister
1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Die Verfügung des Landrates des Main-Kinzig-Kreises als Behörde der Landesverwaltung (Aufsichtsbehörde) vom 28.02.2023 hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Freigericht die Genehmigung
- für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.
- zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Freigericht für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von bis zu
2.500.000,00 €
(in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro)
gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 28.02.2023
Main-Kinzig-Kreis
- Der Landrat -
Im Auftrag
(Schmidt)
Amtsrat
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2023 bis 03.03.2023 und vom 06.03.2023 bis 10.03.2023 nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Somborn, Rathausstraße 13, Zimmer 16, 63579 Freigericht öffentlich aus.
Freigericht, 01.03.2023
Der Gemeindevorstand
Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk
(nach § 5 Abs. 3 S. 1 HGO)
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit dem Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Freigericht, 01.03.2023
Gemeinde Freigericht
Der Gemeindevorstand
Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister