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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung:  1.   -   Haushaltssatzung der Gemeinde Freigericht  für das Haushaltsjahr 2023 


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                            32.386.731 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                           33.683.132 EUR

mit dem Saldo von                                                                                                           -1.296.401 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                    4.100 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                            0 EUR

mit dem Saldo von                                                                                                                 4.100 EUR

mit einem Defizit von                                                                                              -1.292.301 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                -185.576 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                          6.518.664 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                         4.935.702 EUR

mit einem Saldo von                                                                                                          1.582.962 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                  0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                 774.694 EUR

mit einem Saldo von                                                                                                       -774.694 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von                                                                                               622.692 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  2. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                 495 v. H.
  3. Für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                           495 v. H.
  1. Gewerbesteuer auf                                                                                                                  375 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Freigericht, 16.12.2022

Gemeinde Freigericht

Der Gemeindevorstand

Dr. Albrecht Eitz,

Bürgermeister

1.     Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Die Verfügung des Landrates des Main-Kinzig-Kreises als Behörde der Landesverwaltung (Aufsichtsbehörde) vom 28.02.2023 hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Freigericht die Genehmigung

  1. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.
  1. zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Freigericht für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von bis zu

2.500.000,00 €

(in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

Gelnhausen, den 28.02.2023                                                   

                           Main-Kinzig-Kreis

                                                                                    - Der Landrat -

                                                                                       Im Auftrag

                                                                                       (Schmidt)

                                                                                         Amtsrat

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2023 bis 03.03.2023 und vom 06.03.2023 bis 10.03.2023 nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Somborn, Rathausstraße 13, Zimmer 16, 63579 Freigericht öffentlich aus.

Freigericht, 01.03.2023

Der Gemeindevorstand

Dr. Albrecht Eitz

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

(nach § 5 Abs. 3 S. 1 HGO)

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit dem Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Freigericht, 01.03.2023

Gemeinde Freigericht

Der Gemeindevorstand

Dr. Albrecht Eitz

Bürgermeister