Satzung über die Aufhebung einer Einbeziehungssatzung „Die Hofäcker“
§ 1
Gegenstand
Die Einbeziehungssatzung „Die Hofäcker“ in der Fassung vom 01.03.2007 wird aufgehoben. Eine Besiedelung des beplanten Grundstückes wird nicht weiter betrieben, da die Vorgaben des Wasserschutzes dem entgegenstehen. Das Plangebiet liegt in der festgesetzten Trinkwasserschutzzone II.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Das Grundstück 56/1, das sich im beiliegenden Plan (Maßstab 1:1000) innerhalb der Umrandung befindet, gehört zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Freigericht-Bernbach. Der Planauszug vom 16.01.2023 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 (3) BauGB in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Freigericht, 14.03.2023
Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister
