Nachrücker-Feststellung für die Gemeindevertretung Freigericht
Die nächsten noch nicht berufenen Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Stimmen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) - Alfred Weber, Bernhard Taubel und Karola Höfler - für die Gemeindewahl am 14. März 2021 bleiben bei der Nachfolge gemäß § 34 Abs. 2 KWG unberücksichtigt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) - Holger Franz - in die Gemeindevertretung fest.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Freigericht, den 14.03.2023
gez. Diana Schöpf
Gemeindewahlleiterin