Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Freigericht
Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Freigericht wird geändert. Der § 6 wird um Abs. 4 ergänzt:
§ 6 Steuerbefreiung
(4) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für Hunde, die von ihren Haltern aus einem Tierheim im Gebiet des Main-Kinzig-Kreises, in dem sie untergebracht waren, übernommen wurden. Die Befreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung des Hundes für das verbleibende Jahr der Anschaffung sowie das darauffolgende volle Kalenderjahr gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Tierabgabevertrag) des Tierheims ist dem Antrag beizufügen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Freigericht, den 15.05.2023
Gemeinde Freigericht
Der Gemeindevorstand
Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister