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Nachrücker-Feststellung für die Gemeindevertretung Freigericht


Die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne) - Fenja Wohlers - für die Gemeindewahl am 14. März 2021 bleibt bei der Nachfolge gemäß § 34 Abs. 2 KWG unberücksichtigt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Nachrücken der nächsten noch nicht berufenen Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne) - Birgit Hertlein - in die Gemeindevertretung fest.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Freigericht, den 17.05.2023

Diana Schöpf
Gemeindewahlleitung