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Bauleitplanung der Gemeinde Freigericht;
Bebauungsplan „Sonnenkraftwerk Somborn“ und Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Freigericht südwestlich der bebauten Ortslage des Ortsteils Somborn. Es befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht überbaut. Die Planfläche grenzt im Westen an eine Waldfläche sowie im Norden und Osten an freie Feldflure an. Das Plangebiet grenzt zudem unmittelbar nördlich an die bayerische Landesgrenze.

Westlich entlang des Plangebietes verläuft die Landesstraße L 3202 sowie unmittelbar südlich die Landesstraße L 3202 (hessische Seite) bzw. St3202 auf bayerischer Seite. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 24/1 (teilw.), 1/3, 440/2 sowie 1/2.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 140.000 m² (14 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Zielsetzung für das Plangebiet des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ sowie der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Diesbezüglich sind Regelungen bezüglich Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 104.580 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i. S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht können in der Zeit vom

Montag, dem 18.09.2023, bis einschließlich Freitag, den 20.10.2023, im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar:

montags bis freitags                8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie mittwochs                    14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.

Die auszulegenden Unterlagen stehen ergänzend im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Freigericht unter https://www.freigericht.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/stadtplanung/buergerbeteiligung/, auf der Internetseite der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (https://planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/) zum Download bereit und sind über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ verfügbar.

Freigericht, den 04.09.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht 

Dr. Albrecht Eitz

(Bürgermeister)

Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Sonnenkraftwerk Somborn unmaßstäblich
Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ (unmaßstäblich)
Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Sonnenkraftwerk Somborn unmaßstäblich
Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ (unmaßstäblich)