Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragssatzung
- Nachtragssatzung der Gemeinde Freigericht für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes i. d. F. vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 14. Juli 2023 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | ||
a) im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis | 0,00 EUR | 0,00 EUR | -1.296.401 EUR | -1.296.401 EUR |
die Erträge | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 32.386.731 EUR | 32.386.731 EUR |
die Aufwendungen der Saldo | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 33.683.132 EUR | 33.683.132 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 4.100 EUR | 4.100 EUR |
die Erträge | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 4.100 EUR | 4.100 EUR |
die Aufwendungen der Saldo | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
b) im Finanzhaushalt |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit | 0,00 EUR | 0,00 EUR | -185.576 EUR | -185.576 EUR |
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR | 2.500.000 EUR | 1.582.962 EUR | -917.038 EUR |
die Einzahlungen | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 6.518.664 EUR | 6.518.664 EUR |
die Auszahlungen der Saldo | 2.500.000 EUR | 0,00 EUR | 4.935.702 EUR | 7.435.702 EUR |
aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 EUR | 0,00 EUR | -774.694 EUR | -774.694 EUR |
die Einzahlungen | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
die Auszahlungen der Saldo | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 774.694 EUR | 774.694 EUR |
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -1.292.301 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.877.308 EUR aus.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Freigericht, 18.07.2023
Gemeinde Freigericht
Der Gemeindevorstand
Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Die Verfügung des Landrates des Main-Kinzig-Kreises als Behörde der Landesverwaltung (Aufsichtsbehörde) vom 01. September 2023 hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Freigericht die Genehmigung
- für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i. V. m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.
- zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Freigericht für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von bis zu
2.500.000,00 €
(in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro)
gemäß § 97a Nr. 5 HGO i. V. m. § 105 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 01.09.2023
Main-Kinzig-Kreis
- Der Landrat -
Im Auftrag
(Rudel)
Verwaltungsoberrat
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.09.2023 bis 15.09.2023 und vom 18.09.2023 bis 22.09.2023 nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Somborn, Rathausstraße 13, Zimmer 16, 63579 Freigericht öffentlich aus.
Freigericht, 13.09.2023
Gemeinde Freigericht
Der Gemeindevorstand
Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk
(nach § 5 Abs. 3 S. 1 HGO)
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit dem Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Freigericht, 13.09.2023
Gemeinde Freigericht
Der Gemeindevorstand
Dr. Albrecht Eitz
Bürgermeister