Das Foto zeigt einen aufgeklappten Laptop, auf dessen Tastatur eine gefaltete Zeitung liegt.

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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Freigericht: Nachrücker-Feststellung für die Gemeindevertretung Freigericht


Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Freigericht, den 24.01.2025

Diana Schöpf

Gemeindewahlleitung