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Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für 2024


Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Gelnhausen und Landgericht Hanau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Wählbar sind Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind; die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstregenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten bewerben sich für das Schöffen- und Jugendschöffenamt bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, Hauptamt, Alexandra Becker, Telefon 916-130,

E-Mail: hauptamt@freigericht.de. Informationen zur Schöffenwahl erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde Freigericht. Ein Formular kann im Rathaus der Gemeinde Freigericht abgeholt oder von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.