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Ab 01.03.2023: Hessen hilft Sportvereinen bei hohen Energiekosten


Damit sollen die vielen ehrenamtlich geführten Vereine entlastet und dabei unterstützt werden, in diesen herausfordernden Zeiten nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Insgesamt sind für die Vereinsförderung vom Land bis zu 30 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Hilfen werden derzeit vorbereitet, damit die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Angebote der Vereine weiterhin aufrechterhalten werden können.

Die Antragstellung ist für gemeinnützige Vereine einfach. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass ihre Mehrkosten für Energie mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. Die Hilfen können dabei rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 beantragt werden. Voraussetzung für den Energiekostenzuschuss ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen (lsb h). Antragsberechtigt sind darüber hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.

Quelle und weitere Infos: hessenlink.de/Vereinshilfe und www.hessen-steht-zusammen.de