Führerscheinumtausch am 22. März in der Freigericht-Halle
In diesem Jahr sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe, so dass sich Bürgerinnen und Bürger dieser Jahrgänge beim Umtauschmobil melden können. Das Angebot richtet sich aber auch an die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, denn hier ist die Umtauschfrist zum Stichtag 19. Januar 2023 bereits verstrichen.
Eine Anmeldung per E-Mail an fuehrerscheinumtausch@mkk.de ist empfehlenswert. In der Mail sollten im Betreff „Umtauschmobil Freigericht“ und im Fließtext der Vor- und Nachname stehen, gegebenenfalls zusätzlich der abweichende Nachname vom alten Führerschein sowie das Geburtsdatum und der Wohnort. Wer möchte, kann noch eine Wunschuhrzeit angeben. Der Absender und die Absenderin erhalten eine Bestätigung ihres Termins wiederum per Mail. Eine Antragstellung ohne Termin ist je nach Situation vor Ort möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Mitzubringen sind der alte Papier-Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Ein digitales Bild kann auch gegen eine Gebühr von sechs Euro vor Ort erstellt werden, was aber die Warte- und Ablaufzeit verlängert. Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 30,40 Euro. Darin ist der anschließende Direktversand schon inbegriffen. Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung mit EC-Karte möglich.