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Förderung von Photovoltaikanlagen startet in Freigericht zum 21. März 2023 


Ziel des Programms ist, für Freigerichter Bürgerinnen und Bürgern Anreize zu setzen, ihren Solarstromanteil zu erhöhen, damit der Energieverbrauch, insbesondere aus fossilen Energieträgern, in Freigericht gesenkt verringert werden kann. Gefördert werden können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausschließlich Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes von Freigericht. Förderfähig sind nur Anlagen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Haushalte/Bewohner. Als Baubeginn gilt die Auftragsvergabe, die erst nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen kann. Die Inbetriebnahme muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Förderzeitraums durchgeführt werden.

Die Beantragung erfolgt mit Einreichung des Kostenvoranschlags; die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung mit entsprechendem Zahlungsbeleg.

Zuschussfähig sind Photovoltaikanlagen an beziehungsweise auf Gebäuden, die mit 100 €/ pro kWp Leistung max. 1.000€ pro Anlage gefördert werden können.

Informationen zum Förderprogramm (Richtlinie, Förderantrag) finden Sie auf der Homepage der Gemeinde: Die Richtlinie unter https://www.freigericht.de/politik-verwaltung/ortsrecht/ (Photovoltaik - Richtlinie zur Förderung) und den Förderantrag (Photovoltaikanlagen - Zuschussantrag) unter : https://www.freigericht.de/onlineservices-dienstleistungen/onlineservices-formulare-antraege/ . Weitere Informationen zur Eignung eines Daches für Photovoltaikanlagen sind unter https://www.freigericht.de/leben-wohnen/nachhaltigkeit/energie/photovoltaik-solarthermie/ vom Solarpotenzialkataster des Land Hessen zu finden.

Die ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen bei der Gemeinde Freigericht, Bauamt, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht.