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Grundsteuerbescheide – Ausstehende Messbeträge vom
Finanzamt verzögern Bereitstellung
Die Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuer wurden in der vergangenen Woche verschickt und zugestellt.
Vereinzelt konnte keine Veranlagung der Grundsteuer erfolgen, da das Finanzamt die betroffenen Messbeträge nicht an die Gemeinde Freigericht übermittelt hat. Sollten Sie hiervon betroffen sein, so wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung der Gemeinde Freigericht unter der Rufnummer 06055/916-211 oder per Mail an steuerverwaltung@freigericht.de.
Die Gemeindeverwaltung steht bereits im engen Austausch mit dem zuständigen Finanzamt, um die Daten zeitnah zu erhalten um dann den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ihren Grundsteuerbescheid umgehend zukommen zu lassen.
Die Gemeindeverwaltung gibt an dieser Stelle nochmals den Hinweis: Aufgrund der Grundsteuerreform hat das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt. Die Grundsteuer wird berechnet, indem dieser Messbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird. Ab dem Jahr 2025 gilt ein angepasster Hebesatz von 530 Prozent. Bitte beachten Sie, dass Widersprüche gegen den Messbetrag direkt an das zuständige Finanzamt zu richten sind.
Insoweit kommt die in § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung enthaltene Regelung zur Anwendung, wonach Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (mit Erfolg) nur durch Anfechtung dieses Bescheids und nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden können. Bei dem Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts handelt es sich im Vergleich zu dem noch ergehenden Grundsteuerbescheid (für 2025) der Gemeinde um einen Grundlagenbescheid, weshalb Sie sich mit Ihren Einwendungen gegen den oben genannten Grundsteuermessbetragsbescheid an das Finanzamt wenden müssen (siehe auch die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids vom Finanzamt).