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Landtagswahl

Landtagswahlen in Hessen 8. Oktober 2023

  • Wahlsystem der Landtagswahl

    Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.

    Bei der Sitzverteilung werden nur solche Landeslisten berücksichtigt, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben (Sperrklausel).

  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit

    Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind

    • alle Deutschen,
    • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
    • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat.

    Wählbar zur Landtagswahl sind

    • alle Wahlberechtigten,
    • die am Wahltag (mindestens) 18 Jahre alt sind und
    • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.

    Wählbar zur Landtagswahl sind

    • alle Wahlberechtigten,
    • die am Wahltag (mindestens) 18 Jahre alt sind und
    • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.


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Online-Dienste und Infos

Briefwahl, Wahlschein

An der Briefwahl können alle Wahlberechtigten Personen teilnehmen.

  • Wahlscheinantrag - online

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Freigericht mit einem Online-Wahlscheinantragt über das Internet beantragen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

  • Briefwahlunterlagen - Wahlbenachrichtigung

    Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

  • Briefwahlunterlagen - Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail.
    Postanschrift:
    Gemeinde Freigericht
    - Bürgerbüro -
    Rathausstraße 13
    63579 Freigericht
    E-Mail: buergerbuero@freigericht.de
    Faxnummer: 06055 916-390

    In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
    Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

  • Wahlamt

    Im Erdgeschoss des Rathauses ist  ein Wahlamt eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie möchten, gleich Ihre Stimme abgeben. Eine Wahlkabine steht dafür im Foyer des Rathauses bereit. Bitte geben Sie dann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an der Informationszentrale oder im Bürgerbüro ab.

  • Antragsfrist und Versand

    Der Antrag von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr möglich.
    Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Freigericht vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und die/der Wahlberechtigte muss unterschreiben.

  • Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

    Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen.


Wahlbezirke und Lokale

Den Wahlberechtigten wird mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, welches Wahllokal für sie zur Stimmabgabe vorgesehen ist. Alle Wahllokale sind barrierefrei.


WahlbezirkeWahlräume
1 Teile des OT SombornRathaus, 1 Obergeschoss, großer Sitzungssaal
Rathausstr. 13
2 Teile des OT SombornRathaus,  Erdgeschoss Foyer, Rathausstr. 13
3 OT AltenmittlauMehrzweckhalle an der Grundschule Altenmittlau,
Kegelbahnstraße 57
4 OT BernbachTurnhalle Bernbach, Kleinbahnstraße 1
5 OT HorbachSiegfried-Blaszcyk-Haus. Wingerstraße 3
6 OT NeusesTurnhalle an der Grundschule, Schulstraße 3
Briefwahlvorstand 1
(für den Wahlbezirk 1)
Freigericht-Halle Altenmittlau, An der Freigerichthalle 2
Briefwahlvorstand 2
(für den Wahlbezirk 2)
Freigericht-Halle Altenmittlau, An der Freigerichthalle 2
Briefwahlvorstand 3
(für den Wahlbezirk 3)
Freigericht-Halle Altenmittlau, An der Freigerichthalle 2
Briefwahlvorstand 4
(für den Wahlbezirk 4)
Freigericht-Halle Altenmittlau, An der Freigerichthalle 2
Briefwahlvorstand 5
(für den Wahlbezirk 5)
Freigericht-Halle Altenmittlau, An der Freigerichthalle 2
Briefwahlvorstand 6
(für den Wahlbezirk 6)
Freigericht-Halle Altenmittlau, An der Freigerichthalle 2