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v. l.: Freigerichter Rathaus, Gasthaus "Zum Freigericht" und Heimatmuseum

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Kontakt

Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht

Telefon: +49 6055 916-0
Telefax: +49 6055 916-222
gemeinde@freigericht.de

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Abfallberatung

Weitere Dienstleistungen stehen Ihnen im Hessenfinder zur Verfügung.
E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bauamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Barbara Schmitt 06055 916-124 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

Zum digitalen Abfallkalender.

Rechtsgrundlage

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)



Aufgaben-Beschreibung
Einsammeln der im Gemeindegebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und Abgabe an den oder die Entsorgungspflichtigen. Information und Beratung der Bürgerschaft über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
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