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v. l.: Freigerichter Rathaus, Gasthaus "Zum Freigericht" und Heimatmuseum

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63579 Freigericht

Telefon: +49 6055 916-0
Telefax: +49 6055 916-222
gemeinde@freigericht.de

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Abstammungsurkunde

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E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Hildegard Strauch 06055 916-121 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.


Aufgaben-Beschreibung
Personenstandswesen (Standesamt)
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