Bürgerinitiativen
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Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen bzw. zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße). Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgermitwirkung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche „Wohnen“, „Umwelt“ und „Kultur“ (inkl. Schulen und Kindergärten) eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.
Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Eine Bürgerinitiative kann allerdings durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein („e.V.“) selber Träger von Rechten und Pflichten sein, um beispielsweise Rechtsbehelfe einzulegen und zu klagen.
Weitere Möglichkeiten der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene sind unter "Bürgermitwirkung" aufgeführt.
Aufgaben-Beschreibung |
Organisation und Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen einschließlich Ortsbeiratswahlen sowie von Bürgerentscheiden. Bearbeitung von Bürgerbegehren. Berufung der Mitglieder in die Gemeindegremien. Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindegremien. |