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v. l.: Freigerichter Rathaus, Gasthaus "Zum Freigericht" und Heimatmuseum

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[21.12.2019]Wintersonnenwende-Feier
[22.12.2019 16:00 Uhr]Adventliche Stunde
[24.12.2019 18:00 Uhr]Christmette
[31.12.2019 13:00 Uhr - 19:00 Uhr]Silvesterparty 'Dicke Horscht'
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Kontakt

Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht

 

Telefon: +49 6055 916-0
Telefax: +49 6055 916-222
gemeinde@freigericht.de


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Bürgerinitiativen

Weitere Dienstleistungen stehen Ihnen im Hessenfinder zur Verfügung.

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Hauptamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Diana Schöpf 06055 916-111 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen bzw. zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße). Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgermitwirkung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche „Wohnen“, „Umwelt“ und „Kultur“ (inkl. Schulen und Kindergärten) eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.

  • Bürgermitwirkung

An wen muss ich mich wenden?

Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Eine Bürgerinitiative kann allerdings durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein („e.V.“) selber Träger von Rechten und Pflichten sein, um beispielsweise Rechtsbehelfe einzulegen und zu klagen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Möglichkeiten der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene sind unter "Bürgermitwirkung" aufgeführt.

  • Bürgermitwirkung
Aufgaben-Beschreibung
Organisation und Durchführung von Europa-,
Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen einschließlich Ortsbeiratswahlen sowie von
Bürgerentscheiden. Bearbeitung von Bürgerbegehren. Berufung der Mitglieder in die Gemeindegremien. Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindegremien.
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