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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Freigericht Satzung über die Einziehung eines Teilstücks einer Gemeindestraße in der Gemarkung Neuses


§ 1 Einziehung

Ein im Kataster (Flurbuch) und Grundbuch von Freigericht-Neuses ausgewiesenes Grundstück Flur 12, Flurstück 51/10, Gemarkung Neuses mit einer Größe von 120 m² wird eingezogen. Die genaue Lage des einzuziehenden Grundstücks ist der angehängten Flurkarte zu entnehmen.

§ 2 Zuschlagung

Das Teilstück der Schulstraße ist für den Durchgangsverkehr von unwesentlicher Bedeutung und wird somit als entbehrlich eingestuft und soll aufgrund einer Antragstellung den Grundstücken Flur 12, Flurstücke 51/6, 51/7 und 51/9, Gemarkung Neuses, zugeschlagen werden.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zeitgleich wird die Einziehung des Grundstücks am Tage der Veröffentlichung rechtswirksam.

Ausfertigungsvermerk

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Freigericht, den 03.04.2025

Waldemar Gogel

Bürgermeister