Das Foto zeigt das Rathaus in Freigericht.

 Politik

Die Gemeindegremien

Gremien

Die Gemeindegremien

Die politischen Gremien einer Kommune beraten und entscheiden über Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft betreffen. Den Gremien gehören die gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker an, die die Zukunft der Kommune im politischen Entscheidungsprozess mitgestalten.

Die Wahl, Bildung und Aufgaben der Gremien sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. Nähere Bestimmungen werden in den Geschäftsordnungen geregelt.

  • Gemeindevertretung

    Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde Freigericht. Sie besteht aus 37 Mitgliedern und wird von den Bürgerinnen und Bürgern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unmittelbar für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gemeindevertretung beschließt in öffentlichen Sitzungen die Angelegenheiten der Gemeinde und erlässt Satzungen und Richtlinien für die Verwaltungsführung (Ortsrecht). Sie überwacht die Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes.

  • Präsidium

    Das Präsidium besteht aus der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, den stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung und den Vorsitzenden der Fraktionen. Der Bürgermeister kann an den Beratungen des Präsidiums teilnehmen. Das Präsidium der Gemeindevertretung ist für die Regelung der gemeinsam berührenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zuständig.

  • Ausschüsse

    Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden, wobei ein Finanzausschuss zwingend erforderlich ist. Die Ausschüsse bereiten entscheidungsreife Beschlussvorschläge für die Gemeindevertretung vor, es können ihnen auch Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden. Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse werden von der Gemeindevertretung bestimmt. Alle Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

  • Gemeindevorstand

    Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde und wird von der Gemeindevertretung gewählt. Hier werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereitet und später auch ausgeführt. Dem Gemeindevorstand gehören neben dem Bürgermeister noch 10 ehrenamtliche Beigeordnete an.

  • Kommissionen

    Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstandes und werden aus Mitgliedern des Gemeindevorstandes, der Gemeindevertretung und sachkundigen Einwohnern gebildet. Aufgabe kann die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie die Erledigung vorübergehender Aufträge sein.

  • Ortsteilbeauftragte

    Die von 1970 bis 2021 bestehenden Ortsbeiräte in den jeweiligen Ortsteilen wurden zum 31.03.2021 aufgelöst. Dies wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.02.2020 beschlossen.
    Mit der Wahlperiode 2021 - 2026 wurden in der Gemeinde Freigericht „Ortsteilbeauftragte“ eingerichtet. Ortsteilbeauftragte vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ihres Ortsbezirks gegenüber der Gesamtgemeinde. Sie sind örtliche Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils. Sie sind in ihrer Geschäftsführung  dem Gemeindevorstand gegenüber verantwortlich (gemäß § 21 Hessische Gemeindeordnung).

    Wer Vorschläge, Ideen oder Anregungen für seinen Ortsteil hat, kann sich an seinen Ortsteilbeauftragen wenden:

    Ortsteil

    Name

    E-Mail-Adresse

    Altenmittlau

    Hans Höfler

    otb-altenmittlau@freigericht.de

    Bernbach

    Franz-Josef Neis

    otb-bernbach@freigericht.de

     Horbach Frank Geist otb-horbach@freigericht.de

    Neuses

    Alfred Weber

    otb-neuses@freigericht.de

    Somborn

    Peter Panzner

    otb-somborn@freigericht.de

    Für Mängelmeldungen (z. B. defekte Straßenbeleuchtungen, illegale Müllablagerungen usw.) verwenden Sie bitte unser digitales Angebot „Sag’s uns einfach“.

  • Arbeitsgruppen

    Eine Arbeitsgruppe kann sowohl vom Gemeindevorstand als auch von der Gemeindevertretung gebildet werden. Es gibt hierfür keine gesetzlichen Vorgaben.

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