Foto eines Paragrafen der angelehnt an einer Wand steht

Bauen in Freigericht

Bevor Sie ein Grundstück oder ein Haus in Freigericht kaufen, oder Ihren Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde (Main-Kinzig-Kreis) einreichen, sollten Sie sich bei uns erkundigen, welche Festlegungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Ausnutzung der Grundstücke der Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorsieht.

Notwendige Informationen

Notwendige Informationen

Bei den nachfolgend aufgelisteten Fragen kann Ihnen Ihr Architekt helfen.

  • Gibt es bestehende Baugenehmigungen oder Baulasten?

    Es ist wichtig, im Vorfeld zu wissen, ob bereits Baugenehmigungen für das Grundstück oder die bestehende Bebauung vorliegen oder ob möglicherweise eine Baulast besteht, die eine Bebauung einschränken könnten. Bestehende Baugenehmigungen, ebenso wie Informationen über Baulasten, erhalten Sie auf Anfrage bei der Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises. Eine Kopie der Bauakten ist gebührenpflichtig. Für eine Einsicht der Akten müssen Sie nachweisen, dass Sie Eigentümer des Gebäudes bzw. des Grundstückes sind. Sind Sie nicht selbst Eigentümer, müssen Sie eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen.

  • Was darf gebaut werden?

    Im Bauamt der Gemeinde Freigericht erfahren Sie, welche Bebauung auf Ihrem Grundstück möglich ist und welche Auflagen und Bestimmungen es zu beachten gilt. Einer der drei folgend erläuterten Fälle trifft gewöhnlich zu:

    Bauen im rechtswirksamen Bebauungsplan (§ 30 BauGB)
    Das Grundstück liegt im Bereich eines geltenden Bebauungsplans, folglich muss sich das Bauvorhaben nach den Festsetzungen dieses Plans richten. Auskunft hierüber erhalten Sie im Bauamt.

    Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)
    Für diesen Bereich liegt kein rechtswirksamer Bebauungsplan vor, aber der Bereich ist bereits weitgehend bebaut. Man spricht hier von Art und Maß der baulichen Nutzung, die sich in die Umgebung einfügen müssen.

    Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB)
    Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans, noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Solche Bauvorhaben werden in der Regel nur dann genehmigt, wenn sie einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Damit soll verhindert werden, dass die Landschaft zersiedelt und die Umwelt beeinträchtigt wird.

  • Welche Möglichkeiten der Erschließung und der Ver- und Entsorgung gibt es?

    Eine wesentliche Rolle bei der Klärung der Grundvoraussetzungen für ein Bauvorhaben spielen die Möglichkeiten der Erschließung und der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, etc.). Beim Bauamt der Gemeinde Freigericht erhalten Sie entsprechende Informationen.

  • Besteht eine Gefahr durch Kampfmittel?

    Es kann vorkommen, dass sich auf einem unbebauten Grundstück noch Kampfmittel (d. h. Munition oder Munitionsteile aus dem 2. Weltkrieg) befinden. Beim Regierungspräsidium Darmstadt gibt es dazu die notwendigen Informationen.

  • Was muss ich im Umgang mit (künftigen) Nachbarn beachten?

    Der Neu- oder Umbau eines Hauses kann die Interessen und Rechtspositionen der Nachbarn berühren. Eine Absprache mit potentiellen Nachbarn empfiehlt sich, um etwaigen Überraschungen und daraus erfolgenden rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Ein schriftliches Einverständnis der Nachbarn ist keine amtliche Genehmigungsgarantie. Die Genehmigung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises, wenn es keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Einwände gibt.

  • Was geschieht mit vorhandenen Bäumen und Pflanzen auf dem Grundstück?

    Der Bebauungsplan gibt vor, wo sich Bäume und Pflanzen befinden sollen. Sind Standorte für Bäume und Pflanzen bereits im Plan ausgewiesen und im Zuge des Bauvorhabens deren Beseitigung notwendig, so ist eine Neupflanzung vorzunehmen. In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres sind Baumfällungen und drastische Rückschnitte verboten (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Die Regelungen des Nachbarrechts geben vor, was bei Neupflanzungen zu berücksichtigen ist (Abstand der Bäume und Pflanzen zur Grenze, etc.).

  • Wo kann ich Bebauungspläne einsehen?

    Im Bauamt der Gemeinde Freigericht können Sie einen Termin vereinbaren und die Bebauungspläne einsehen. Auf der Homepage der Gemeinde Freigericht stehen zudem alle Bebauungspläne online zum Herunterladen bereit

  • Kommunale Satzungen

    Wenn Sie nähere Informationen über einzelne Satzungen benötigen (z. B. Stellplatzsatzung, Entwässerungssatzung, Gestaltungssatzung) wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Freigericht oder schauen Sie hier.

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