Das Bild zeigt mehrere Mülltonnen in einer Reihe

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit heißt Zukunft gestalten – denn gemeinsam tragen wir alle die Verantwortung dafür, den kommenden Generationen eine lebenswerte Welt zu erhalten.

Abfall und Wertstoffe

Abfall und Wertstoffe

NEU ab dem 1. Januar 2024!

Abfalleinsammlung

Die Gemeinde Freigericht ist eine Kooperation (interkommunale Zusammenarbeit - IKZ) zur Abfalleinsammlung mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Kinzig-Kreis eingegangen.

Nähere Informationen sowie den entsprechenden Kontakt finden Sie direkt nach diesem Abschnitt unter "MÜLLTONNE - NICHT GELEERT ODER DEFEKT".

Digitaler Abfallkalender

Der Anbieter des digitalen Abfallkalenders ändert sich ebenfalls. Der Main-Kinzig-Kreis bietet neben dem digitalen Abfallkalender auch eine Abfall-App an. Hier können Sie sich über die Leerung Ihres Abfalls und weitere Themen informieren.

Zum digitalen Abfallkalender: » Abfallkalender Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreis (abfall-mkk.de)

Kontakt

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Mülltonne - nicht geleert oder defekt

Ihre Mülltonne (Restmüll, Papier, Bio) wurde nicht geleert oder ist bei der Leerung kaputt gegangen (zum Beispiel: Deckel ins Müllfahrzeug gefallen, Rad abgegangen, etc.)?

Dann wenden Sie sich bitte an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Kinzig-Kreis. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Ist Ihre Mülltonne aus anderen Gründen kaputt? Dann wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft Freigericht. 


Gelbe Mülltonne - Gelber Sack

Ihr gelber Sack wurde nicht entsorgt oder die Gelbe Mülltonne wurde nicht geleert?

Wenden Sie sich bitte direkt an Remondis GmbH, Telefonnummer: 06184 9272-0. Hinweis: Die Entsorgungsfirma lässt bei der Abfuhr falsch befüllte Säcke und Tonnen stehen.

Sie benötigen eine Gelbe Mülltonne? 

Eine neue Gelbe Tonne können Sie bei Firma Veolia Umweltservice unter der Telefonnummer: 06661 9696-0 bestellen. 

Gelbe Säcke erhalten Sie:

  • im Rathaus
  • im Bauhof
  • über die Sammelfahrzeuge des Abfuhrunternehmens. Befestigen Sie dazu einfach einen Zettel an denen zur Abholung bereitgestellten Säcken, etwa mit der Aufschrift: „Wir benötigen neue Säcke“.

Abfallkalender

Der Abfallkalender in Papierform wird alljährlich in alle Haushalte verteilt. Die Zustellung erfolgt meist gemeinsam mit dem Gelnhäuser Boten. Sollten Sie keinen Abfallkalender erhalten haben, können Sie sich diesen im Rathaus zu den allgemeinen Öffnungzeiten abholen. Ebenso steht dieser im Downloadbereich zum Herunterladen bereit.

Abfallkalender digital

Mit dem digitalen Abfallkalender und der Abfall-App können Sie sich über die Leerung Ihres Abfalls und weitere Themen informieren.

QR Code zur Weiterleitung an den digitalen Abfallkalender

Größe der Mülltonne ändern

Sie möchten Ihre Mülltonnengröße ändern? Sie sind umgezogen oder haben neu gebaut und benötigen an der neuen Adresse neue Mülltonnen? Sie möchten Ihre Mülltonnen abmelden?

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die verschiedenen Schritte bei der An- oder Abmeldung von Restmüll-, Altpapier- und Biomülltonnen:

  • Die An- oder Abmeldung der Tonne erfolgt in unserer Fachabteilung "Steuern und Abgaben".
  • Diese leitet die Informationen an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Kinzig-Kreis weiter, welcher die Tonnenbestellung an die Firma Weisgerber als Vertragspartner der IKZ weitergibt.
  • Die Firma Weisgerber stellt neue Tonnen bzw. holt nicht mehr benötigte Tonnen zu den Behälteränderungsdiensten ab. Stellen Sie die Tonnen, die umgetauscht oder abgeholt werden sollen, bitte wie zu einer normalen Leerung ab 06:00 Uhr morgens bereit.
  • Bei der Abholung der Tonnen müssen diese nicht leer sein. Sie können Ihren Müll bis zum Tag des Behälteränderungsdienstes wie gewohnt in der Tonne entsorgen.
  • Sollte der Behälteränderungsdienst nicht funktioniert haben, wenden Sie sich bitte an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Kinzig-Kreis. 

Gelbe Mülltonne

Die Gelbe Tonne kann über die Firma Veolia Umweltservice, Telefon: 06661 9696-0 , bezogen werden.

Die Termine für den Behälteränderungsdienst finden Sie im Abfallkalender. Der Behälteränderungsdienst findet in der Regel zweimal im Monat statt. 

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Befreiung von der Biotonne

Grundsätzlich besteht nach der Abfallsatzung der Gemeinde Freigericht die Verpflichtung, ein Gefäß zur Aufnahme kompostierbarer Abfälle (Biotonne) aufzustellen. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biomülleinsammlung ist nach den Voraussetzungen gemäß § 12 Absatz 2 der Abfallsatzung der Gemeinde Freigericht möglich. Zur Beantragung der Befreiung stellen wir Ihnen einen Antrag zur Verfügung.

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Antrag

Entsorgung von Elektrogeräte

  • Elektrokleingeräte - Sammlung am Bauhof

    Folgende Geräte werden kostenlos in haushaltsüblichen Mengen angenommen:

    • Allesschneider
    • Anrufbeantworter
    • Autoradio
    • Bohnermaschine
    • Boiler
    • Bügeleisen
    • Bügelmaschine
    • CD-Player
    • Computerschrott
    • Diaprojektor
    • Diktiergerät
    • Dosenöffner elektr.
    • Eierkocher
    • Elektrogitarre
    • Elektromotor
    • Elektrorasenmäher
    • Elektrorasierer
    • Equalizer
    • Flex
    • Fotokamera
    • Fotokopierer
    • Fritteuse
    • Funkgerät
    • Fön
    • Gesichtsbräuner
    • Gameboy
    • Haartrockner
    • Handbohrmaschine
    • Handmixer
    • Handy
    • Joystick
    • Kaffeemaschine
    • Kaffeemühle elektr.
    • Kassettendeck
    • Keyboard
    • Kofferradio
    • Kompaktanlage
    • Küchenwaage elektr.
    • Laserdrucker
    • Lautsprecher
    • Leuchtstoffröhren
    • Mikrophon
    • Massagegerät elektr.
    • Nadeldrucker
    • Nähmaschine elektr.
    • Overheadprojektor
    • PC-Zentraleinheit
    • Plattenspieler
    • Pumpe elektr.
    • Receiver
    • Rechenmaschine
    • Schachcomputer
    • Schaltkasten
    • Schreibmaschine elektr.
    • Staubsauger
    • Strickmaschine
    • Tastatur
    • Telefax
    • Telefon
    • Tintenstrahldrucker
    • Toaster
    • Tonbandgerät
    • Transformator
    • Tuner/Radio
    • Verstärker
    • Videokamera
    • Videorecorder
    • Waffeleisen
    • Wasserkocher
    • Zahnbürste elektr.
  • Wichtige Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)

    Seit Jahren wird die Rücknahme und Verwertung alter Elektro- und Elektronikgeräte im Elektro- und Elektronikgerätegesetz  (ElektroG) geregelt. Hierauf gründet sich unter anderem auch die kostenlose Rückgabe ausgedienter Elektro- oder Elektronikgeräte beim Handel. Seit dem 15.08.2018 sind nachfolgende Änderungen des ElektroG in Kraft getreten: Es gilt der sogenannte offene Anwendungsbereich („Open Scope“) für das ElektroG. Damit fallen grundsätzlich alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Gesetzes, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
    Dies können z. B. Möbel oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen sein, sofern das elektrische oder elektronische Bauteil nicht entfernt wird oder entfernt werden kann.

    Ein Produkt, welches als Elektrogerät zu entsorgen ist, muss folgende Voraussetzung erfüllen:
    Der elektronische Bestandteil eines Möbel- / Kleidungsstückes ist funktional und / oder baulich an die Nutzungsdauer des Gesamtproduktes gebunden. Ein Indiz dafür ist, dass der elektronische Bestandteil (z. B. Motor, Leuchte) fest eingebaut ist und sich nur unter großer Anstrengung bzw. gar Zerstörung wieder austauschen lässt.

    Beispiele für Elektrogeräte:

    • Tresor mit elektrischem Schloss
    • Badschrank mit beleuchtetem Spiegel
    • Weihnachtsmütze mit beleuchteten Sternen
    • Blinkschuhe
    • elektrisch verstellbarer Fernsehsessel
    • höhenverstellbarer Schreibtisch
    • ferngesteuertes Auto

    Ihnen stehen folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:

    • Nicht benötigte bzw. defekte Elektrogeräte können beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft in Gelnhausen-Hailer entsorgt werden.
    • Kühl- und Gefriergeräte werden kostenfrei von der Firma AQA abgeholt.
    • Elektrokleingeräte können am Bauhof abgegeben werden.

    Nähere Infos sind aus dem Abfall-ABC im Abfallkalender zu entnehmen.

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Allgemeine Informationen zur Abfallentsorgung

  • Sondermüllfahrzeug des Main-Kinzig-Kreises 

    In Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis werden in den einzelnen Ortsteilen „Sonderabfall-Kleinmengensammlungen" am Sondermüllfahrzeug durchgeführt. Die Termine entnehmen  Sie bitte dem Abfallkalender.

    Alles, was am Sondermüllfahrzeug des Main-Kinzig-Kreises angenommen wird:

    • Abbeizmittel
    • Abtönfarben
    • Allzweckreiniger
    • Brennbare Flüssigkeiten u. Pasten
    • Desinfektionsmittel
    • Dispersionsfarben
    • Dryfitbatterien
    • Düngemittel
    • Farben und Lacke
    • Fassadenreiniger
    • Feste und flüssige Arzneimittel
    • Feuerlöscher
    • Fieberthermometer
    • Fleckenentferner
    • Fotochemikalien
    • Fritierfette in Kleinmengen
    • Holzschutzmittel
    • Kaltreiniger
    • Kleinkondensatoren
    • Knopfzellen aller Art
    • Kosmetik- und Körper pflege Artikel
    • Leime, Kleber, Kitte
    • Lithiumzellen
    • Metallbeizen
    • Möbelpolituren
    • Nickel-/Cadmium-Akkus
    • Ölfilter und verölte Lappen
    • Ölverschmutzte Betriebsmittel
    • Organische und anorg. Chemikalien
    • Petrolium
    • Pflanzenschutzmittel
    • Pflanzliche-tierische Fette und Öle
    • Quecksilber
    • Reagenzien
    • restverschmutzte Behälter (Kanister)
    • Rohr- und Backofenreiniger
    • Rostschutzmittel
    • Salmiakgeist
    • Sanitär- und Toilettenreiniger
    • Säuren und wässrige Lösungen
    • Schädlingsbekämpfungsmittel
    • Schuhreinigungsmittel
    • Silbertauchbäder
    • Spachtelmassen
    • Spraydosen
    • Starterbatterien (Autobatterien)
    • Teerentferner
    • Trockenbatterien
    • Verdünner, Pinselreiniger
    • Wand- und Deckenfarben
    • Waschbenzin und Petroleum
    • Wasch- und Reinigungsmittel

    Nicht angenommen wird:

    • Altöl
    • Altreifen
    • Druckgasflaschen
    • Feuerwerkskörper
    • Infektiöse und krankenspezifische Abfälle
    • Leuchtstoffröhren
    • Kunststoffe/Plastik
    • Munition
    • Propanflaschen/Flüssiggase
    • Radioaktive Stoffe
    • Sprengstoffe
  • Kein Plastik in den Biomüll!

    Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mainz-Kinzig-Kreis und die Gemeinde Freigericht beteiligen sich an der Kampagne 
    WIRFUERBIO. Bio-Abfälle in Biotonnen sind leider oft mit Fremdstoffen verunreinigt, denn Küchenabfälle werden häufig mit Plastiktüten eingeworfen und gelangen so in die Kompostierung. Plastiktüten, auch jene, die biologisch abbaubar sind, gehören genauso wie Glas nicht in den Biomüll. Die Gemeinde Freigericht möchte mit dieser Kampagne die Bürger dafür sensibilisieren, auf Plastiktüten im Bioabfall zu verzichten und wird künftig neu auszuliefernde Biotonnen mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber versehen.


    Die Erzeugung von Kompost als hochwertiger Dünger setzt voraus, dass er in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Wertvolles organisches Material geht verloren, wenn plastikbelasteter Bioabfall komplett aussortiert werden muss. Durch die große Menge an Störstoffen, vor allem Plastiktüten, wird ein zu 100 Prozent biologischer Kreislauf maßgeblich gestört. Das große Ziel ist die nachhaltige Verwertung von Bioabfällen, denn davon haben wir alle etwas: ökonomisch und ökologisch. Unter der Internetadresse www.wirfuerbio.de gibt es Tipps zur Biomüllentsorgung.

  • Altglascontainer sind keine Müllabladestellen

    Altglasrecycling ist ein einfacher und wichtiger Beitrag für den Umweltschutz, da Glas mehrfach wiederverwertet werden kann. Umso ärgerlicher ist es, dass Altglascontainer und ihre Umgebung häufig als Müllabladeplätze missbraucht werden. Dieser illegal abgelegte Müll muss dann von den Mitarbeitern des Bauhofs der Gemeinde Freigericht beseitigt werden, wodurch nicht unerhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Stark verschmutzte Containerstandorte sehen nicht nur hässlich aus, sondern erschweren außerdem die Entsorgung für diejenigen, die Altglas in die Behälter füllen möchten.

    In den Glascontainern darf ausschließlich Behälterglas entsorgt werden, wie z. B. Getränkeflaschen, Senf- und Marmeladengläser. Andere Gegenstände wie Trinkgläser, Keramik, Porzellan und Steingut gehören in den Restmüll, da diese Materialien den Schmelzprozess erheblich stören. Glas sollte entsprechend der Farbe den jeweiligen Containern zugeordnet werden. Das Trennen ist besonders wichtig, da es Energie und Ressourcen spart.

  • Überfüllte Mülltonnen – Mülltonnendeckel bitte schließen

    Nicht schließende Tonnen erschweren die Arbeitsbedingungen der Müllabfuhr, führen zu unangenehmen Gerüchen und ziehen Ungeziefer an. Überquellende Tonnen verursachen zudem erhebliche Probleme bei der Leerung. Ein Teil des Abfalls landet oft nicht im Müllwagen, sondern daneben, wenn die Tonne gekippt wird. Beim Entleeren löst sich stark verdichteter Abfall schwerer und der Arbeitsschutz verbietet den Mitarbeitern der Entsorgerfirma, ihn zu lockern. Aus hygienischen Gründen und um Verletzungen zu vermeiden dürfen Müllwerker auch nicht in die Tonnen greifen, um Müllsäcke herauszunehmen oder den Tonneninhalt zusammenzudrücken. Außerdem sind überladene Behälter schwerer zu bewegen und auch die Schüttvorrichtung kann sie nicht mehr heben, im Extremfall kann sich die Tonne aus der Schüttung lösen und abstürzen. Hinzu kommt: Schließt der Deckel nicht mehr richtig, kann dieser beim Schüttvorgang abreißen.

    Bis zu einer Handbreit geöffnete Mülltonnen stellen kein Problem dar, der Tonnendeckel darf folglich höchstens 10 cm offenstehen. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, dies zu beachten, damit der Müll ordnungsgemäß entsorgt werden kann.
    Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

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