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Bürgerbeteiligung

Städteplanerische Bauvorhaben durchlaufen in ihrem Verfahren unterschiedliche Phasen der Bürgerbeteiligung. Nachfolgend sind die derzeit aktuellen Vorhaben im jeweiligen Planungsstand aufgeführt.

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Die Gemeinde greift im Rahmen ihrer Bauleitplanung, beispielsweise durch das Aufstellen eines Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Grundstücksfläche ein. Da die Beschlussfassung erhebliche und langfristige Auswirkungen hat, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (§§ 2 bis 13b BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst, erkannt und gerecht abgewogen werden. Hierzu gehört vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit.

Um sich aktiv an der Planung zu beteiligen, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • 1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    In vielen Verfahren wird die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.

  • 2. Öffentliche Auslegung

    In der zweiten Stufe der Beteiligung werden die erarbeiteten Planunterlagen in der Regel für einen Monat öffentlich ausgelegt. Das Verfahren der Öffentlichen Auslegung ist in § 3 (2) BauGB geregelt.

  • 3. Offener Dialog

    Außerdem stellt die Gemeinde bei Planvorhaben mit besonderer Wirkung auf die Gemeinde zusätzliche Dialogmöglichkeiten und Workshopangebote zur Verfügung. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Verfahren und begleitend zu den Verfahren nach 1. und 2. werden der Öffentlichkeit vorhabens- und situationsbezogen zusätzliche Beteiligungsalternativen, wie beispielsweise Workshops, Informations- und Dialogveranstaltungen angeboten.

  • Wie können Sie sich informieren?

    Ort und Zeitraum aller Beteiligungsmöglichkeiten werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Freigericht bekannt gegeben. Die Bauverwaltung steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung.
    Auf dieser Seite nun können Sie alle Planunterlagen der aktuellen Beteiligungsverfahren online einsehen.

  • Wie ist der Ablauf?

    Im Rahmen der genannten Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich per Post an die unter Kontakt genannte Adresse schicken. Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
    Falls Sie uns Ihre Stellungnahme per Post zusenden, vermerken Sie bitte unbedingt die Bezeichnung beziehungsweise die Nummer des Verfahrens. Bitte beachten Sie auch, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

    Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft. Alle Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange untereinander abgewogen.

    Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

    Das Ergebnis der Abwägung wird der Gemeindevertretung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.

Kontakt

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Aktuelle Nachrichten

  • Bebauungsplan "Sonnenkraftwerk Somborn" mit zugehöriger Flächennutzungsplanänderung

    Bauleitplanung der Gemeinde Freigericht;
    Bebauungsplan Nr. 1-23-0 „Sonnenkraftwerk Somborn“

    Beschluss über die Billigung des Bebauungsplanentwurfs sowie des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ mit Stand vom 26.01.2024 einschließlich Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ mit Stand vom 26.01.2024 einschließlich Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, die Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ins Internet einzustellen und öffentlich auszulegen.

    Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Freigericht südwestlich der bebauten Ortslage des Ortsteils Somborn. Es befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht überbaut. Die Planfläche grenzt im Westen an eine Waldfläche sowie im Norden und Osten an freie Feldflure an. Das Plangebiet grenzt zudem unmittelbar nördlich an die bayerische Landesgrenze.

    Westlich entlang des Plangebietes verläuft die Landesstraße L 3202 sowie unmittelbar südlich die Landesstraße L 3202 (hessische Seite) bzw. St3202 auf bayerischer Seite. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 24/1 (teilw.), 1/3, 440/2 sowie 1/2.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 140.000 m² (14 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.

    Ziele und Zwecke der Planung

    Die Zielsetzung für das Plangebiet des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ sowie der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Diesbezüglich sind Regelungen bezüglich Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 104.580 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.

    Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freigericht wird für den Bereich des Bebauungsplans gemäß § 8 BauGB im Parallelverfahren geändert.

    Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

    Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fanden in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 statt.

    Beteiligung der Öffentlichkeit

    Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ mit Begründung und Umweltbericht inklusive Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und einer Zusatzbewertung des Landschaftsbildes sowie einer Kurzstellungnahme zur voraussichtlichen Blendwirkung des Solarparks werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

    Von Montag, den 25.03.2024 bis einschließlich
    Freitag, den 03.05 2024

    Im Internet wie folgt veröffentlicht:

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Freigericht Zi.25, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar:

    Montags bis freitags von                                                                              08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    sowie mittwochs von                                                                                     14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
    eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

    Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

    • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Anlass und Aufgabenstellung, gesetzlicher Rahmen, Merkmale des Vorhabens, Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen, Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands, Darstellung der Umweltauswirkungen durch die Planung, Bewertung des vorhandenen Umweltzustands und der Umweltauswirkungen, Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, Auswirkungen anderweitig in Betracht kommender Planungen, Ermittlung und Bewertung des Eingriffs (Eingriffsregelung), Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, interne Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen aus der artenschutzrechtlichen Folgenbewältigung, Darstellung der externen Ausgleichsmaßnahmen, Beschreibung der externen Ausgleichsmaßnahmen, Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweis auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring), Allgemeinverständliche Zusammenfassung
    • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Anlass und Aufgabenstellung, Methodik und Datengrundlage, Ergebnisse, Grundlagen der Artenschutzfachlichen Prüfung, Wirkfaktoren, Maßnahmen, Bestand und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten, zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzung für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
    • Zusatzbewertung Landschaftsbild mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Beeinträchtigter Raum, Empfindlichkeit der Landschaft, Eingriffsintensität, externe Vorbelastungen, Sichtbarkeitsfaktor, Wahrnehmbarkeitsfaktor
    • Kurzstellungnahme zu möglichen Blendwirkungen mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Untersuchung möglicher Blendwirkungen auf die Landesstraßen L3202 und L3268 und der südöstlich und südwestlich liegenden Bebauung
    • Stellungnahme der Gascade mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Bestehende Leitungen (angrenzende Erdgasleitung und Kabeltrasse, erforderliche Abstimmung der Planungen)
    • Stellungnahme von Hessen Mobil zu den folgenden Themen:
      • Bauverbotszone (Forderung der Bauverbotszone nach § 23 HStrG)
      • Erschließung (Baustellenzufahrt)
      • Blendfreiheit (blendfreie Ausführung der Module, Forderung nach geeigneten Gutachten oder Nachweisen)
      • Leitungsverlegungen (Hinweis auf Erforderlichkeit eines Gestattungsvertrages bei Leitungsverlegung auf Straßengelände klassifizierter Straßen)
      • Entwässerung (Hinweis auf Unzulässigkeit der Veränderung oder Funktionsbeeinträchtigung der Straßenentwässerungsanlagen)
      • Radweg (Hinweis auf Verwaltungsvereinbarung bzw. Staatsvertrag bzgl. interkommunalen Radwegs und Bedarf verbindlicher Bauleitplanung, Forderung nach Erweiterung des Geltungsbereichs um Radwegquerung der L3202 im Westen, Vermaßung der Verkehrsfläche für den Radweg, Vorlage der straßenbautechnischen Entwürfe nach RE 2012 für den Radweg, Fertigstellung der Ausbauarbeiten an der L 3202 vor bzw. mit Inbetriebnahme des Sonnenkraftwerks)
    • Stellungnahme der Kreiswerke Main-Kinzig zu den folgenden Themen:
      • Versorgungsleitungen und -kabel (erforderliche Abstimmung bei Erd- und Tiefbauarbeiten
    • Stellungnahme des Kreisausschusses des Main-Kinzig-Kreis zu den folgenden Themen:
      • Wasser- und Bodenschutz (keine grundsätzlichen Bedenken, Hinweis auf ggf. erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, ggf. Veränderung des oberflächlichen Wasserabflusses, Hinweis auf Ersatzbaustoffverordnung)
      • Landwirtschaft (Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Ziel des sparsamen Umgangs mit Schutzgut Grund und Boden, Kritik an Alternativenprüfung, Forderung nach stärkerer Gewichtung der Belange der Landwirtschaft, Hinweis auf Ernährungs- und Versorgungsfunktion sowie Erforderlichkeit von Ersatzflächen für Landwirte, Ausgleichsflächen auf nicht landwirtschaftlichen Flächen, angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen und landwirtschaftlicher Verkehr, landwirtschaftliche Folgenutzung)
      • Naturschutz und Landschaftspflege (Bevorzugung von Dach- und Konversionsflächen, ausstehender Umweltbericht, Erforderlichkeit Zusatzbewertung Landschaftsbild)
      • Immissionsschutz (Vermeidung von schädliche Umwelteinwirkungen)
      • Klimaschutz und Klimaanpassung (Empfehlung zur Mehrfachnutzung der Fläche)
      • Brandschutz (Zufahrten nach HBO, Beschaffenheit sonstige Zuwegungen und Feldwege, Objektverantwortlichkeit, Sicherheit der Einsatzkräfte, Inbetriebnahme)
      • Denkmalpflege (Hinweis auf Lage im Bereich mehrere archäologische Denkmäler und Erforderlichkeit einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung)
      • Radverkehr (Empfehlung einer topographischen Höhenaufnahme, Herstellung des Radweges, Aufnahme weiterer Radwegflächen in den Bebauungsplan)
    • Stellungnahme der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH zu den folgenden Themen:
      • Gashochdruckleitung (Lage im Plangebiet; Auflagen und Hinweise)
    • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      -   Bodenschutz (Empfehlung gutachterlicher Begleitung bzgl. Altlasten; Vermeidung von Bodenverdichtungen, Wiederherstellung des Ursprungszustandes nach Rückbau, Vorgaben des
           Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes)
      -   Abfallwirtschaft (keine grundsätzlichen Bedenken, Hinweise zu Ersatzbaustoffverordnung und Entsorgung von Bauabfällen)
      -   Immissionsschutz (keine grundsätzlichen Bedenken, vorsorglicher Hinweis auf mögliche Blendwirkungen, Hinweis auf Anforderungen des BImSchV im Falle der Verwendung von 
           Niederfrequenzanlagen)
      -   Landwirtschaft (Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Hinweis auf Alternativflächen)
      -   Naturschutz (Stellungnahme zu Umweltbericht noch nicht möglich, Hinweis auf kompensationspflichtige Eingriffe, weitere Ausarbeitung der artenschutzrechtlichen Prüfung, Anforderungen       an naturschutzfachlichen Ausgleich
    • Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes des Regierungspräsidiums Darmstadts mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    • Bodenschutz (Lage des Plangebietes am Rande eines Bombenabwurfgebiets, jedoch keine begründete Verdachtsfläche)
    • Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg zu den folgenden Themen:
      • Bauverbotszone ((Forderung der Bauverbotszone nach Art. 23 BayStrWG)
      • Erschließung (Unzulässigkeit neuer Zufahrten von der Landesstraße aus)
      • Einfriedung (Hinweis auf Einhaltung der Bauverbotszone, An- und Unterfahrschutz)
      • Blendfreiheit (blendfreie Ausführung der Module, Forderung nach geeigneten Gutachten oder Nachweisen)
      • Leitungsverlegungen (Hinweis auf Erforderlichkeit eines Gestattungsvertrages bei Leitungsverlegung auf Straßengelände klassifizierter Straßen)
      • Entwässerung (Hinweis auf Unzulässigkeit der Veränderung oder Funktionsbeeinträchtigung der Straßenentwässerungsanlagen)
      • Geh- und Radwegplanung (Hinweis auf Verwaltungsvereinbarung bzw. Staatsvertrag bzgl. interkommunalen Radwegs Sicherung über verbindliche Bauleitplanung)
    • Stellungnahme der Stadt Alzenau mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Radweg (Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um die Querung der L3202)
      • Immissionsschutz (Heckenpflanzung zur Vermeidung von Blendwirkungen auf der Staats-/Landesstraße 3202)
    • Stellungnahme der TenneT TSO GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Hochspannungsfreileitung (Lage im Plangebiet, eingeschränkte Bebauung und maximal Bauhöhe in Leitungsschutzzone, Begrenzung der Höhe der am Bau eingesetzten Großgeräte, erforderliche Abstimmung vor Baubeginn, erforderliche Zustimmung aller Geländeveränderungen, Abgrabungen bzw. Auffüllungen innerhalb der Schutzzone, Mitteilung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen, Bestands- und Betriebssicherheit der Hochspannungsfreileitung)
      • Erdung (keine Einwände gegen Grundstückseinzäunung, Ausführung der Einzäunung aus elektrisch leitendem Material erfordert Erdung; Empfehlung der Erdung der Solarmodule einschl. Befestigungskonstruktionen)
      • Immissionsschutz (Verweis auf mögliche Störung empfindlicher elektronsicher Geräte durch die im Nahbereich der Freileitung vorhandenen Felder)
    • Stellungnahme der Terranets bw GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Gashochdruckleitung (unmittelbar angrenzende Gashochdruckleitung mit parallel verlaufendem Telekommunikationskabel, parallel geplante neue Gastrasse, erforderliche Abstimmung der Planungen)
    • Stellungnahme des Kreisbauernverbands mit Aussagen zu den folgenden Themen:
      • Flächenalternativen (Kritik an Freiflächenverbrauch und Alternativenprüfung)
      • Landwirtschaft (Verlust und steigender Druck auf landwirtschaftliche Flächen, Kritik an Kompensationsfläche für Vorranggebiet Regionaler Grünzug)
    • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit mit Aussagen/Fragen zu den folgenden Themen:
      • Flächenverfügbarkeit (Hinweis auf bestehenden Pachtvertrag des Einwenders für Teile des Plangebietes)
      • Vorranggebiet Regionaler Grünzug (Kritik an Kompensationsfläche aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung, Vorschlag alternativer Kompensationsfläche)
      • Flächenalternativen (Kritik an Alternativenprüfung)

    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@freigericht.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

    Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Freigericht, den 20.03.2024

    Dr. Albrecht Eitz

    Bürgermeister






    Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ (unmaßstäblich)

     


     

     


    Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ (unmaßstäblich)

     

     Kurzstellungnahme zur Blendwirkung Sonnenkraftwerk Somborn

    Planentwurf BP Sonnenkraftwerk-A0_1000

    Planentwurf Teiländerung FNP im Bereich Sonnenkraftwerk

    Textliche Beiträge zum Bebauungsplanentwurf

    Textliche Beiträge zur Teiländerung des Flächennutzungsplans

    Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen