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Bürgerbeteiligung

Städteplanerische Bauvorhaben durchlaufen in ihrem Verfahren unterschiedliche Phasen der Bürgerbeteiligung. Nachfolgend sind die derzeit aktuellen Vorhaben im jeweiligen Planungsstand aufgeführt.

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Die Gemeinde greift im Rahmen ihrer Bauleitplanung, beispielsweise durch das Aufstellen eines Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Grundstücksfläche ein. Da die Beschlussfassung erhebliche und langfristige Auswirkungen hat, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (§§ 2 bis 13b BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst, erkannt und gerecht abgewogen werden. Hierzu gehört vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit.

Um sich aktiv an der Planung zu beteiligen, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • 1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    In vielen Verfahren wird die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.

  • 2. Öffentliche Auslegung

    In der zweiten Stufe der Beteiligung werden die erarbeiteten Planunterlagen in der Regel für einen Monat öffentlich ausgelegt. Das Verfahren der Öffentlichen Auslegung ist in § 3 (2) BauGB geregelt.

  • 3. Offener Dialog

    Außerdem stellt die Gemeinde bei Planvorhaben mit besonderer Wirkung auf die Gemeinde zusätzliche Dialogmöglichkeiten und Workshopangebote zur Verfügung. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Verfahren und begleitend zu den Verfahren nach 1. und 2. werden der Öffentlichkeit vorhabens- und situationsbezogen zusätzliche Beteiligungsalternativen, wie beispielsweise Workshops, Informations- und Dialogveranstaltungen angeboten.

  • Wie können Sie sich informieren?

    Ort und Zeitraum aller Beteiligungsmöglichkeiten werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Freigericht bekannt gegeben. Die Bauverwaltung steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung.
    Auf dieser Seite nun können Sie alle Planunterlagen der aktuellen Beteiligungsverfahren online einsehen.

  • Wie ist der Ablauf?

    Im Rahmen der genannten Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich per Post an die unter Kontakt genannte Adresse schicken. Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
    Falls Sie uns Ihre Stellungnahme per Post zusenden, vermerken Sie bitte unbedingt die Bezeichnung beziehungsweise die Nummer des Verfahrens. Bitte beachten Sie auch, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

    Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft. Alle Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange untereinander abgewogen.

    Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

    Das Ergebnis der Abwägung wird der Gemeindevertretung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.

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Aktuelle Nachrichten

  • Bauleitplanung der Gemeinde Freigericht; 5. Änderung Bebauungsplan „Schwalbengrund“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht hat in ihrer Sitzung am 04.11.2021 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ gefasst.

    Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ befindet sich im Ortsteil Somborn der Gemeinde Freigericht. Das Plangebietes liegt in der Flur 11 und der Flur 19 der Gemarkung Somborn und wird für den nordöstlichen Teilbereich durch den Finkenweg sowie durch die Alte Hauptstraße und die Goethestraße umschlossen. Der südwestliche Teilbereich umfasst die nördlich der Herderstraße gelegene Wohnbebauung sowie die Bebauung beidseits des Dr.-Haußner-Wegs und erstreckt sich bis an den Dangelweg. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ hat eine Größe von 67.017 m² (6,70 ha).

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Bekanntmachung beigefügt.

    Ziele und Zwecke der Planung
    Mit der Bebauungsplanänderung soll eine Modifizierung der Ausnutzung der einzelnen zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke vorgenommen werden. Die über die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne planungsrechtlich zulässige Ausnutzung mit überwiegend nur einem Vollgeschoss ist nicht mehr zeitgemäß und lässt eine sinnvolle Nachverdichtung der Grundstücke nicht zu. Dem soll mit der Änderung des Bebauungsplans Rechnung getragen werden, damit die Ressourcen im städtischen Bereich einer besseren Ausnutzung zugeführt werden können.

    Weiterhin soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung die bislang nicht zulässige Ausbildung von Kniestöcken ermöglicht werden.

    Die 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient, im Siedlungsbereich liegt und die maximale Grundfläche innerhalb des Plangebietes weniger als 20.000 m² beträgt.

    Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag kann in der Zeit von
    Montag, dem 27.02.2023, bis einschließlich Freitag, den 31.03.2023, im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Ortsteil Somborn, Rathausstraße 13, Zimmer Nr. 25, während der allgemeinen Dienststunden

    montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
    mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr,
    sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.

    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

    Freigericht, den 15.02.2023

    Der Gemeindevorstand
    der Gemeinde Freigericht

    gez. Dr. Albrecht Eitz
    Bürgermeister

    Öffentliche Bekanntmachung

    Planteil
    Textliche Festsetzungen mit Begründung
    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag