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Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung
Die Gemeinde greift im Rahmen ihrer Bauleitplanung, beispielsweise durch das Aufstellen eines Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Grundstücksfläche ein. Da die Beschlussfassung erhebliche und langfristige Auswirkungen hat, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (§§ 2 bis 13b BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst, erkannt und gerecht abgewogen werden. Hierzu gehört vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit.
Um sich aktiv an der Planung zu beteiligen, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In vielen Verfahren wird die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.
2. Öffentliche Auslegung
In der zweiten Stufe der Beteiligung werden die erarbeiteten Planunterlagen in der Regel für einen Monat öffentlich ausgelegt. Das Verfahren der Öffentlichen Auslegung ist in § 3 (2) BauGB geregelt.
3. Offener Dialog
Außerdem stellt die Gemeinde bei Planvorhaben mit besonderer Wirkung auf die Gemeinde zusätzliche Dialogmöglichkeiten und Workshopangebote zur Verfügung. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Verfahren und begleitend zu den Verfahren nach 1. und 2. werden der Öffentlichkeit vorhabens- und situationsbezogen zusätzliche Beteiligungsalternativen, wie beispielsweise Workshops, Informations- und Dialogveranstaltungen angeboten.
Wie können Sie sich informieren?
Ort und Zeitraum aller Beteiligungsmöglichkeiten werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Freigericht bekannt gegeben. Die Bauverwaltung steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung.
Auf dieser Seite nun können Sie alle Planunterlagen der aktuellen Beteiligungsverfahren online einsehen.Wie ist der Ablauf?
Im Rahmen der genannten Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich per Post an die unter Kontakt genannte Adresse schicken. Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
Falls Sie uns Ihre Stellungnahme per Post zusenden, vermerken Sie bitte unbedingt die Bezeichnung beziehungsweise die Nummer des Verfahrens. Bitte beachten Sie auch, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft. Alle Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange untereinander abgewogen.
Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.
Das Ergebnis der Abwägung wird der Gemeindevertretung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.
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Aktuelle Nachrichten
Bauleitplanung der Gemeinde Freigericht; 5. Änderung Bebauungsplan „Schwalbengrund“; Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht hat in ihrer Sitzung am 04.11.2021 auf Grund von §2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ befindet sich im Ortsteil Somborn der Gemeinde Freigericht. Das Plangebietes liegt in der Flur 11 und der Flur 19 der Gemarkung Somborn und wird für den nordöstlichen Teilbereich durch den Finkenweg sowie durch die Alte Hauptstraße und die Goethestraße umschlossen. Der südwestliche Teilbereich umfasst die nördlich der Herderstraße gelegene Wohnbebauung sowie die Bebauung beidseits des Dr.-Haußner-Wegs und erstreckt sich bis an den Dangelweg. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ hat eine Größe von 67.017 m² (6,70 ha).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Bekanntmachung beigefügt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Bebauungsplanänderung soll eine Modifizierung der Ausnutzung der einzelnen zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke vorgenommen werden. Die über die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne planungsrechtlich zulässige Ausnutzung mit überwiegend nur einem Vollgeschoss ist nicht mehr zeitgemäß und lässt eine sinnvolle Nachverdichtung der Grundstücke nicht zu. Dem soll mit der Änderung des Bebauungsplans Rechnung getragen werden, damit die Ressourcen im städtischen Bereich einer besseren Ausnutzung zugeführt werden können.
Weiterhin soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung die bislang nicht zulässige Ausbildung von Kniestöcken ermöglicht werden.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans „Schwalbengrund“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient, im Siedlungsbereich liegt und die maximale Grundfläche innerhalb des Plangebietes weniger als 20.000 m² beträgt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom 27.07.2023 mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag kann in der Zeit von
Montag, dem 16.10.2023 bis einschließlich Freitag, den 17.11.2023
im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Ortsteil Somborn, Rathausstraße 13, Zimmer Nr. 25, während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich auf der Internetseite der Planergruppe ROB unter https://planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/ zum Download bereit. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Freigericht wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefonnummer 0611 1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.
Dr. Albrecht Eitz
BürgermeisterBebauungsplan "Sonnenkraftwerk Somborn" mit zugehöriger Flächennutzungsplanänderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Freigericht südwestlich der bebauten Ortslage des Ortsteils Somborn. Es befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht überbaut. Die Planfläche grenzt im Westen an eine Waldfläche sowie im Norden und Osten an freie Feldflure an. Das Plangebiet grenzt zudem unmittelbar nördlich an die bayerische Landesgrenze.Westlich entlang des Plangebietes verläuft die Landesstraße L 3202 sowie unmittelbar südlich die Landesstraße L 3202 (hessische Seite) bzw. St3202 auf bayerischer Seite. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 24/1 (teilw.), 1/3, 440/2 sowie 1/2.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 140.000 m² (14 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Zielsetzung für das Plangebiet des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ sowie der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Diesbezüglich sind Regelungen bezüglich Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 104.580 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i. S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Somborn“ mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht können vom 18.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 in der Zeit von montags bis freitags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs: 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, Zimmer 25, 63579 Freigericht eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Die auszulegenden Unterlagen erhalten Sie nachstehend und auf der Internetseite der Planergruppe ROB (https://planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren) zum Download bereit und sind über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen verfügbar.
Freigericht, den 04.09.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht
Dr. Albrecht Eitz, Bürgermeister