Foto eines Flächennutzungsplans

Flächennutzungsplan

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

Neben der verbindlichen Vorentscheidung über die künftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde werden im Flächennutzungsplan (FNP) auch Planungen nachrichtlich übernommen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind. Speziell für die Gemeinde Freigericht ist hier die Mobilfunkversorgungsplanung unter dem Aspekt der Strahlungsminimierung (Mobilfunkkonzept vom Dezember 2008) in den FNP eingearbeitet worden. Hinzugefügt werden dann noch eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans enthalten sind, und ein Umweltbericht, in dem auf Umweltschutzbelange eingegangen wird. Die privaten Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden vom FNP nicht unmittelbar berührt.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) hat das zentrale Bauleitplanungsportal im Internet im ersten Halbjahr 2018 fertiggestellt. Dieses ist nun im Internet unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich. Sämtliche verfügbaren Flächennutzungspläne sind dort einsehbar.

Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.

Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde am 09.04.2011 rechtskräftig bekannt gemacht. Am 23.01.2020 wurde die 7. Änderung des Flächennutzungsplans bekannt gemacht.

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