Foto eines Bauplans mit Lineal und Bleistift

Bauen in Freigericht

Bevor Sie ein Grundstück oder ein Haus in Freigericht kaufen, oder Ihren Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde (Main-Kinzig-Kreis) einreichen, sollten Sie sich bei uns erkundigen, welche Festlegungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Ausnutzung der Grundstücke der Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorsieht.

Bauantrag und -genehmigung

Bauantrag und -genehmigung

Wenn die vorher aufgeführten Fragen geklärt sind und sich daraus keine wesentlichen Hinderungsgründe ergeben, kommen Sie nun zum Wesentlichen: Ihrem Bauantrag.

In der Regel benötigen Sie für die Planung Ihres Bauvorhabens eine/n „Bauvorlageberechtigte/n“. Meist ist dies ein/e Architekt/in (nachfolgend Architekt genannt). Der Architekt fertigt die für den Bauantrag notwendigen Unterlagen (z. B. Berechnungen, Zeichnungen, Beschreibungen) aus und gibt sie an die zuständigen Stellen weiter. Der Bauantrag wird an die Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises geschickt. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird die Gemeinde dann durch die Bauaufsicht beteiligt.

Wichtige Formulare rund um Ihr Bauvorhaben finden Sie auf unserer Homepage unter Bauen in Freigericht.

Es gibt verschiedene Genehmigungsverfahren, die sich nach der Art des Bauvorhabens richten. In der Hessischen Bauordnung wird unterschieden zwischen Genehmigungs- und Freistellungsverfahren. Sie unterscheiden sich z. B. im Umfang der Unterlagen, in den zuständigen Stellen zur Einreichung der Unterlagen und in der Verfahrensdauer.

Bitte klären Sie mit Ihrem Architekten, welches der Verfahren für Sie z.
 

  • Baugenehmigungsfreie Vorhaben

    § 63 HBO
    In der Hessischen Bauordnung finden Sie in der Anlage zu § 63 eine vollständige Auflistung aller Bauvorhaben, die baugenehmigungsfrei sind (z. B. Gebäude ohne Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³, Garagen bis 50 m², Änderungen in bestehenden Gebäuden, etc.). Auch wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, gelten Regeln und Vorschriften, für dessen Einhaltung der Bauherr verantwortlich ist! Alle Unterlagen zu diesem Bauvorhaben müssen beim Bauamt der Gemeinde Freigericht zur Anzeige eingereicht werden.

  • Baugenehmigungsfreie Vorhaben im geplanten Bereich

    § 64 HBO
    Baugenehmigungsfreie Vorhaben im geplanten Bereich werden auch als „Genehmigungsfreistellung“ bezeichnet. Wenn ein Bauvorhaben dem Bebauungsplan, sämtlichen Satzungen und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vollständig entspricht, ist eine Genehmigung nicht erforderlich. Wenn Sie Ihre Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreis eingereicht haben und die Gemeinde einen Monat nach Eingang der Vorlagen nicht erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist, können Sie folglich nach Ablauf dieses Monats mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens beginnen.

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

    § 65 HBO
    Weicht Ihr Bauantrag vom Bebauungsplan oder den Satzungen ab, so ist er nicht mehr genehmigungsfrei nach § 64 HBO und muss bei der Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises eingereicht werden. Die Bauaufsicht prüft dann im Einvernehmen mit der Gemeinde Freigericht und unter Berücksichtigung der Vorschriften des Baugesetzbuches und der planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, ob das Bauvorhaben zulässig ist. Die gängige Frist für diese Prüfung beträgt drei Monate, kann jedoch aus wichtigen Gründen auch um weitere zwei Monate verlängert werden. Die genannten Fristen werden immer von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu dem die Unterlagen vollständig bei der Bauaufsicht vorliegen. Der Bescheid über den Bauantrag ergeht schriftlich an Sie und die Gemeinde Freigericht. Enthält er die Baugenehmigung, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.

  • Baugenehmigungsverfahren

    § 66 HBO
    Dieser Paragraph gilt für Sonderbauten.

  • Bauvoranfrage

    Umfasst Ihr Bauvorhaben größere Ausnahmen oder Abweichungen von planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Regeln, reicht ein normales Beratungsgespräch nicht mehr aus. Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben in die Planung gehen, kommt es erst zu einer Bauvoranfrage. Diese wird ebenfalls bei der Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises eingereicht. Ist die Antwort positiv, können Sie mit der Planung Ihres Vorhabens starten. Der Vorbescheid ist ein Jahr gültig und kann bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden.

  • Baugenehmigungsgültigkeit

    Eine Baugenehmigung ist nur dann gültig, wenn das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren nach Erteilung ausgeführt wird. Wird mit der Ausführung erst nach drei Jahren begonnen, oder wird sie zwischenzeitlich um ein Jahr unterbrochen, so ist die Baugenehmigung ungültig. Bei der Bauaufsicht können Sie formlos und unter Angabe des Aktenzeichens eine Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils zwei Jahre beantragen. Dieser Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf der Baugenehmigung bei der Bauaufsicht vorliegen.

  • Bauaufsicht

    Die Bauaufsichtsbehörde ist für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung des Bauvorhabens zuständig. Sie prüft, ob die eingereichten Planungsunterlagen der Ausführung entsprechen und die „anerkannten Regeln der Baukunst“ Beachtung finden. Für sämtliche Leistungen, die die Baugenehmigung betreffen, können Gebühren entstehen.

  • Entwässerung

    Auch bei der Planung Ihrer Entwässerungsanlage sind bestimmte Satzungen zu beachten. Beim Einreichen Ihres Bauantrages sind vollständige Unterlagen zu Ihrer Entwässerungsanlage (z. B. Angaben über die anfallende Schmutz- und Regenwassermenge, Schachtpläne, etc.) wichtig, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Bauamt der Gemeinde Freigericht gibt Ihnen alle nötigen Auskünfte (z. B. über den vorhandenen öffentlichen Kanal, ggf. vorhandene Altanschlüsse, Revisionsschacht, Rohrmaterial, etc.). Der Bauherr trägt alle Kosten für eine fachgerechte Anschlussherstellung, die im Bereich zwischen Hauptkanal und Grundstücksgrenze bzw. Revisionsschacht anfallen.

    Voraussetzungen einer positiven Abwasseranschlussabnahme

    • Dichtigkeitsprüfung nach DIN 1610
    • Neuanschlussprüfung vom Hauptkanal aus
    • Verschluss eines ungenutzten Altanschlusses (falls vorhanden)

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