Foto eines Laptopbildschirms, auf dem das Wort "Immobilien" zu lesen ist

Bauen in Freigericht

Bevor Sie ein Grundstück oder ein Haus in Freigericht kaufen, oder Ihren Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde (Main-Kinzig-Kreis) einreichen, sollten Sie sich bei uns erkundigen, welche Festlegungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Ausnutzung der Grundstücke der Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorsieht.

Kommunales Immobilienportal

Kommunales Immobilienportal

Mit Hilfe des Kommunalen Immobilienportales (KIP) betreibt die Gemeinde Freigericht ein eigenes Online-Immobilienportal zur Präsentation der örtlichen Immobilienangebote. Diese Plattform ist ein ideales Instrument, um auf das vielfältige Immobilienangebot in Freigericht aufmerksam zu machen und damit auch den innerörtlichen Leerstand zu reduzieren. Neben der Gemeinde können auch Bürgerinnen und Bürger, sowie Immobilienmakler ihre Angebote dort einstellen.

Umzugswillige Bürgerinnen und Bürger, aber auch potenzielle Neubürger, können sich auf der Plattform umfassend über den Immobilienmarkt Freigericht informieren und dank eines elektronischen Anfrageformulars direkt mit dem jeweiligen Anbieter in Kontakt treten.

Für mögliche Mieter, Eigentümer, Bauherren und Pächter genügt damit in Zukunft der Besuch dieser Seite um über interessante Immobilienangebote in Freigericht informiert zu sein.

Das Kommunale Immobilienportal Freigericht ist unter www.kip-hessen.de/Freigericht zu erreichen.

  • Objektinserate von Privatpersonen und Immobilienmaklern

    Durch das KIP kann die Gemeinde Freigericht die kommunalen Immobilien individuell darstellen und online vermarkten. Die Verwaltung erhofft sich dadurch eine erhöhte Nachfrage nach kommunalen Liegenschaften, erlaubt es aber auch gleichzeitig privaten und gewerblichen Immobilienanbietern Objekte im KIP zu präsentieren. Diese erscheinen sogar zusätzlich auch im Bauland- und Immobilienportal wunschimmo.de.

  • Effektives Standortmarketing

    Das KIP ermöglicht der Gemeinde Freigericht sich gegenüber potenziellen Neubürgern und Investoren umfassend zu präsentieren. Durch individuelles Bild- und Textmaterial, das in das KIP eingebunden wird, kann sich der Interessent über die Besonderheiten in Freigericht und über infrastrukturelle Eckdaten informieren. Im Bereich Gewerbe finden Besucher der Seite Informationen zu verfügbaren Gewerbeflächen und –immobilien vor Ort. Dies soll zur Erleichterung von Firmenansiedlungen beitragen.

  • Grundstücke der Gemeinde

    Am 14.02.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht eine neue Vergaberichtlinie für die Vergaben von gemeindlichen Baugrundstücken beschlossen.

    Eine Änderung der bisher praktizierten Vergabe von Bauplätzen war aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland notwendig geworden.

    Im Juni 2017 haben sich die Europäische Union und die Bundesrepublik auf einen sogenannten „EU-Kompromiss“ geeinigt, der bei der Grundstücksvergabe ein sogenanntes Einheimischenmodell ermöglicht. Auf dieser Grundlage ist die Vergaberichtlinie der Gemeinde Freigericht erarbeitet worden.

    In jedem neuen Baugebiet legt die Gemeindevertretung vor Beginn der Vermarktung fest, welche Grundstücke im Rahmen der Vergaberichtlinie, im Vorfeld des freien Erwerbs, vergeben werden. Nach Ablauf der Vergabefrist dieser Grundstücke beginnt der offizielle Start der Vermarktung aller zur Verfügung stehenden Grundstücke.

  • Gewerbliche Anbieter

    Die Gemeinde Freigericht, in der auch Sie vielleicht ein Objekt im Angebot haben, betreibt ein eigenes kommunales Immobilienportal (KIP), auf dem sowohl gewerbliche Anbieter als auch Privatpersonen ihre Immobilienangebote präsentieren können.
    Das KIP Freigericht ist bereits auf reges Interesse bei den Bürgern und potenziellen Neubürgern gestoßen. Aus diesem Grund laden wir auch Sie herzlich ein, Ihr Immobilienangebot dort zu präsentieren. Nutzen Sie unseren kostenlosen Bürgerservice um Interessenten für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück schnell und effektiv zu finden!

    Zum Inserieren benötigen Sie lediglich eine Anmeldung beim Bauland- und Immobilienportal wunschimmo.de, auf dem Sie kostenfrei bis zu 100 Objekte einstellen können – selbstverständlich auch gerne per Makler-Software und Schnittstelle. Ihre Objekte in Freigericht erscheinen dann ohne weiteren Aufwand auch auf dem KIP.

    Nähere Informationen finden Sie unter www.kip-hessen.de/Freigericht.
    Den Zugang zu wunschgrundstueck.de können Sie sich unter www.wunschimmo.de/anbieten/makler einrichten.

  • Private Anbieter

    Die Gemeinde Freigericht, in der auch Sie vielleicht eine Immobilie oder ein Grundstück zu veräußern haben, betreibt ein eigenes kommunales Immobilienportal (KIP), auf dem sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Anbieter ihre Immobilienangebote präsentieren können.

    Das KIP Freigericht ist seit der Onlinestellung auf reges Interesse bei Immobiliensuchenden gestoßen. Aus diesem Grund möchten wir auch Sie herzlich einladen, Ihr Immobilienangebot dort zu präsentieren. Nutzen Sie unseren kostenlosen Bürgerservice, um Interessenten für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück schnell und effektiv zu finden!

    Das Inserieren erfolgt online und ist für Sie als Privatperson kostenfrei. Sie benötigen lediglich einen Zugang, den Sie auf dem KIP der Gemeinde erhalten. Ihr Angebot in Freigericht erscheint dann ohne weiteren Aufwand auf dem KIP der Gemeinde.

    Nähere Informationen finden Sie unter www.kip-hessen.de/Freigericht.

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Leerstandskataster

Vermeidung von Leerstand und Nutzung von Baulandpotenzial in Ortskernbereichen

Ortskerne von Gemeinden zeigen heute immer häufiger einen Trend des sukzessiven Aussterbens. Die Nachfrage nach Wohnraum ist groß, gerade, weil Freigericht verkehrstechnisch sehr zentral gelegen ist und eine gute Infrastruktur aufweist. Neben der Neuerschließung von Baugebieten besteht die Möglichkeit, sich im Ortskern nach Wohnraum umzusehen.

Oft sind für die Ortskerne sich stetig verschlechternde Vermarktungs- bzw. Nutzungschancen zu erwarten, da möglicherweise Sanierungsmaßnahmen notwendig sind oder der Bebauungsplan individuelle Gestaltungswünsche nicht in vollem Maße zulässt. Gerade angesichts des demografischen Wandels ist zu befürchten, dass Grundstücke immer weniger begehrt sind und keine Nutzer mehr finden. Es kommt auch vor, dass bestehender Leerstand von Besitzern nicht angezeigt wird und sich die Bausubstanz so immer weiter verschlechtert. Die Folge ist ein sich ausbreitender Leerstand und Verfall in den Ortskernen.

Attraktive Angebote an leerstehenden Häusern können aber dazu beitragen, dass potenzielle Neubürger und Interessenten nicht gleich den Weg in Neubaugebiete suchen oder in stärker strukturierte Regionen abwandern. So können die Ortskerne fit für die Zukunft gemacht werden.

Eine Gemeinde kann für diese Entwicklung, die sich ja vor allem auf privaten Grundstücken vollziehen muss, nur Rahmenbedingungen setzen. Die Gemeinde Freigericht versucht mit der Einführung eines Leerstandskatasters, Potenzial für neuen Wohnraum zu schaffen. Um ein Objekt direkt zu erfassen, nutzen Sie bitte unser "Meldetool".