Das Foto zeigt das Rathaus in Freigericht.

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Eigenbetriebe

Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde freigericht

Ein Eigenbetrieb ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes.

Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen (§ 115 Abs. 1 Nr. 3 Hessische Gemeindeordnung), das hinsichtlich der Organisation und Wirtschaftsführung verselbständigt und von der übrigen Verwaltung getrennt ist.
Der Eigenbetrieb wird trotz wirtschaftlicher Selbständigkeit weiterhin von dem durchgreifenden Einfluß der Gemeindekörperschaften geprägt.

Organe des Eigenbetriebes sind die Betriebsleitung und die Betriebskommission.
Finanzwirtschaftlich wird der Eigenbetrieb aus dem Gesamtvermögen der Gemeinde herausgenommen.
Der Gemeindevorstand sorgt dafür, dass die Verwaltung und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes mit den Planungen und Zielen der Gemeindeverwaltung im Einklang stehen.

Die Gemeindevertretung entscheidet über die Grundsätze, nach denen der Eigenbetrieb gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden soll. Ihr obliegt vor allem die Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan und die Feststellung des Jahresabschlusses.

  • Bildung des Eigenbetriebes Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Freigericht

    Die Gemeindevertretung Freigericht hat in ihrer Sitzung am 13.12.2002 die Bildung eines Eigenbetriebes für Immobilienbewirtschaftung und Bauhofleistungen gem. § 121 Abs. 2 HGO zum 01.01.2003 beschlossen.

    Der Eigenbetrieb trägt den Namen „Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Freigericht".

  • Unternehmenszweck

    Dem Eigenbetrieb wurde die Bewirtschaftung und Verwaltung der gemeindlichen Immobilien und Mobilien übertragen. Außerdem soll er für die übrigen Verwaltungsbereiche Dienstleistungen des Bauhofes erbringen.

    Die Aufgabe "Errichtung, Einrichtung und Betrieb eines Hallenbades" wurde dem Eigenbetrieb durch Satzung am 18.03.2011 übertragen.

  • Aufgaben

    • Die Verwaltung des allgemeinen bebauten Grundvermögens und Verwaltungsvermögens einschließlich Ankauf, Verkauf, Tausch sowie Vermietungen und Verpachtungen von bebauten Grundstücken der Gemeinde.
    • Die Verwaltung, Leitung und der Einsatz des Bauhofes.
    • Die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich Winterdienst.
    • Der Betrieb des Wertstoffzentrums am Bauhof.
    • Die Beschaffung, Unterhaltung und der Betrieb eigener Kraftfahrzeuge und Spezialgeräte.
    • Die Erbringung von Bauhofleistungen für die übrigen Verwaltungsbereiche der Gemeinde.
    • Betreiber des Freizeit- und Familienbades „Platsch“

Betriebe

Freizeit- und Familienbad "Platsch" mit Saunalandschaft

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Bauhof

Aufgaben des Bauhofes:
Die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich Winterdienst.
Der Betrieb des Wertstoffzentrums am Bauhof.
Die Beschaffung, Unterhaltung und der Betrieb eigener Kraftfahrzeuge und Spezialgeräte.
Die Erbringung von Bauhofleistungen für die übrigen Verwaltungsbereiche der Gemeinde.

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