Das Foto zeigt einen aufgeklappten Laptop, auf dessen Tastatur eine gefaltete Zeitung liegt.

 aktuelles

Bekanntmachungen, Pressemitteilungen, Ausschreibungen und Stellenangebote

Der Winter ist da – Gemeinde erinnert an Räum- und Streupflicht


Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anlieger sind aufgefordert, Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schnee und Glätte unverzüglich zu räumen und zu streuen. Dabei sind geeignete Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Bei erneutem Schneefall oder Glätte müssen die Maßnahmen wiederholt werden. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Freigericht, die auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar ist. Das frühzeitige Räumen und fachgerechte Streuen dient nicht nur der Sicherstellung der Verkehrssicherheit, sondern auch der Vermeidung von Haftungsrisiken bei Unfällen oder Sachschäden.

Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und dankt für verantwortungsvolles Handeln in der Winterzeit.