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Gemeindeverwaltung informiert: Private Rampen an Bordsteinen wegen Unfallgefahr nicht erlaubt


Von den Rampen gehen verschiedene Gefahren aus: Fußgängerinnen und Fußgänger können darüber stolpern, Radfahrer daran hängen bleiben oder stürzen, zudem werden Straßenreinigung und Winterdienst erheblich beeinträchtigt. Auch der Wasserabfluss kann behindert werden, was insbesondere bei Starkregen zu gefährlichen Situationen führen kann. Das Anbringen solcher Rampen ist gemäß §32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar verboten.

Die Gemeinde Freigericht bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Auffahrrampen oder Keile im öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Die Nutzung solcher Hilfsmittel ist ausschließlich auf privatem Grund zulässig. Eine kurzfristige Nutzung zum Überfahren ist möglich, sofern die Rampe anschließend wieder entfernt wird.

Für Grundstückszufahrten oder Stellplätze, bei denen das Überfahren aufgrund hoher Bordsteinkanten erschwert ist, bietet die Gemeinde eine sichere und rechtmäßige Alternative an: Beim Bauamt der Gemeinde Freigericht kann ein Antrag auf Bordsteinabsenkung oder Umbau auf Rundbordsteine beantragt werden. Nach Prüfung der technischen Machbarkeit beauftragt das Bauamt eine Fachfirma mit der Umsetzung. Die entstehenden Kosten sind von den Anliegern bzw. Antragsstellenden zu tragen.

Weitere Informationen erteilt das Bauamt telefonisch unter 06055 916-411 oder per E-Mail an bauamt@freigericht.de

Die Gemeinde Freigericht bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.