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Engagement vor Ort: Jetzt für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers in Freigericht bewerben
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und übernehmen Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie des Schätzungswesens. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, dem Direktor des Amtsgerichts Gelnhausen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten durch einen Beschluss der Gemeindevertretung vorzuschlagen. Ortsgerichtsmitglieder werden vom Direktor des Amtsgerichts für eine Amtszeit von zehn Jahren bestellt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichtsschöffen gehören (§§ 13 ff. Ortsgerichtsgesetz):
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Erstattung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung von Nachlässen
- Mitwirkung bei der Feststellung und Sicherung von Grundstücksgrenzen
- Durchführung von Schätzungen
Voraussetzung für die Berufung in das Ortsgericht ist, dass Bewerberinnen und Bewerber über allgemeines Vertrauen in der Bevölkerung verfügen, lebenserfahren und unbescholten sind. Wünschenswert ist zudem Erfahrung im Bereich der Grundstücksschätzung.
Nicht berücksichtigt werden können Personen,
- die nicht (mehr) im Bezirk des Ortsgerichts wohnen,
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
- oder als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar zugelassen sind.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer Mitwirkung im Ortsgericht haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis spätestens 17. August 2025 schriftlich mit einem Lebenslauf beim Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht zu bewerben: z. Hd. Frau Alexandra Becker, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht.
Für Rückfragen steht Frau Becker unter der Telefonnummer 06055 916-113 oder per E-Mail an hauptamt@freigericht.de gerne zur Verfügung.