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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Freigericht Richtlinie zur Förderung von Gewerbeansiedlung in der Gemeinde Freigericht vom 27.03.2025
- Präambel
Freigericht ist ein attraktiver Unternehmens- und Gewerbestandort im Rhein-Main-Gebiet. Im Gemeindegebiet mit seinen fünf Ortsteilen Altenmittlau, Bernbach, Horbach, Neuses und Somborn gibt es zahlreiche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben, in innovativen Unternehmen und in Handwerksunternehmen, wovon ein überdurchschnittlicher Anteil hoch qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse sind. Die wirtschaftliche Vielfalt wird durch Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Logistik bereichert.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in Freigericht großgeschrieben. Möglich ist das durch das ausgezeichnete Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen sowie das umfangreiche Schulangebot mit Grundschulen in jedem Ortsteil und der Kopernikusschule in Somborn, einer Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe - eine von Deutschlands größten allgemeinbildenden Schulen.
Die Gemeinde Freigericht verfügt über eine moderne Infrastruktur und über vielfältige Gesundheitseinrichtungen sowie zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, beispielsweise in der mannigfaltigen Vereinslandschaft. Die dadurch gegebene überdurchschnittlich hohe Wohn- und Lebensqualität schafft optimale Voraussetzungen für ein motivierendes Arbeitsumfeld. Die Kombination aus freien Gewerbeflächen und Wohnbauflächen im gesamten Gemeindegebiet laden zum Wohnen und Arbeiten ein.
Die Gemeinde Freigericht verfügt über attraktive Flächen in mehreren Gewerbegebieten. Die Gewerbegebiete sind infrastrukturell modern ausgestattet und verfügen über eine optimale Verkehrsanbindung an das Bundesautobahnnetz sowie eine gute Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn.
- Ziel der Förderung
Die Gemeinde Freigericht fördert die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet und bietet Unterstützung für Existenzgründer.
Das unternehmensfreundliche Klima in der Gemeinde sowie die kunden- und bürgerorientierte Gemeindeverwaltung mit schnellen und zielgerichteten Entscheidungsstrukturen unterstützen interessierte Unternehmen und Gewerbebetriebe bei ihrem Ansiedlungsvorhaben.
- Fördergrundsätze
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Freigericht unterstützt die Ansiedlung von Unternehmen. Zu diesem Zweck werden die nachfolgenden Fördergrundsätze festgelegt, welche Unternehmen die Ansiedlungsentscheidung erleichtern sollen.
- Mit Vergabe von Gewerbegrundstücken sollen solche Unternehmen gefördert werden, welche dauerhaft gewerbliche bzw. sonstige Nutzungskonzepte verfolgen.
- Den ansiedlungswilligen Unternehmen steht innerhalb der Gemeindeverwaltung ein Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser koordiniert im Sinne einer „One-stop-agency“ verwaltungsintern das Ansiedlungsvorhaben und stellt kurze Entscheidungswege sicher.
- Unter Beachtung der jeweils gültigen Vorgaben des Europarechtes, welche derzeit einen Förderbeitrag von maximal 200.000 € (max. 100.000 € für Unternehmen im Straßentransportsektor) zulassen, werden Abschläge auf Grundstückspreise von bis zu 30 Prozent gewährt. Die möglichen Preisabschläge ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
- Hohe Anzahl von Arbeitsplätzen 10 %
- Hoher Anteil an hoch qualifizierten Arbeitsplätzen 10 %
- Hohe Anzahl an Ausbildungsplätzen 10 %
- Hoher Innovationsgrad 10 %
- Hohe Investitionskosten 10 %
- Existenzgründungen (Unternehmen nicht älter als 3 Jahre) 10 %
- Umsiedlung örtlicher Unternehmen aus Ortslagen in Gewerbegebieten 10 %
- Voraussetzungen
Die begünstigte Vergabe setzt voraus, dass der Erwerber sich verpflichtet die nachstehenden Vorgaben zu beachten:
- Baubeginn spätestens 1 Jahr nach Abschluss des notariellen Vertrages, Fertigstellung spätestens 3 Jahre nach Baubeginn.
- Grundlage der Grundstücksverkäufe in Gewerbegebiete ist die Bebauung des Vertragsgrundbesitzes mit Gewerbegebäuden. Es ist grundsätzlich nicht Wille des Verkäufers, dass auf dem Vertragsgrundbesitz Wohnungen geschaffen werden. Die Integration von betriebszugehörigen notwendigen Wohnungen für Betriebsinhaber, Betriebsleitung, sowie Aufsichts- und Bereitschaftspersonen im Sinne des § 8 Abs. 3 BauNVO ist möglich.
Diese Richtlinie tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Freigericht, 11.04.2025
gezeichnet
Waldemar Gogel, Bürgermeister