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Ortsgerichtsschöffe gesucht – Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bewerben
Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen gehören dem Ortsgericht an – einer Hilfsbehörde der Justiz. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:
- die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden
- die Sicherung von Nachlässen und die Aufstellung von Nachlassinventaren
- die Erteilung von Sterbefallanzeigen
- die Schätzung von Grundstücken und beweglichen Sachen sowie
- die Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichts für die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Wer kann das Amt übernehmen?
Voraussetzung für die Ernennung ist, dass die Person in Freigericht wohnt, Lebenserfahrung besitzt, unbescholten ist und allgemeines Vertrauen genießt. Nicht zugelassen sind Personen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen oder als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt bzw. Notarin oder Notar tätig sind.
Bürgerinnen und Bürger, die sich mit unserer Gemeinde verbunden fühlen, Interesse an rechtlichen und organisatorischen Aufgaben mitbringen und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und im Ortsgericht als Ortsgerichtsschöffe mitwirken wollen und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich bis spätestens 28.09.2025 schriftlich mit einem Lebenslauf beim Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, bewerben.
Für Rückfragen steht Frau Schöpf unter der Telefonnummer 06055 916-120 oder per E-Mail an hauptamt@freigericht.de gerne zur Verfügung.