Abfall: Sperrmüll

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht

    Die Gemeinde Freigericht lässt in der Regel jeweils alle 14 Tage Sperrmüll abfahren. Zum Sperrmüll gehören sperrige Abfälle des Haushaltes, die wegen ihrer Größe einzeln nicht in die Restmülltonne passen.
    Hierzu zählen z. B.: unbehandeltes Holz (Bohlen, Holzstücke bis Kantenlänge 1,50 m), Möbel (Schränke - nach Möglichkeit zerkleinert, Stühle, Tische, Polstermöbel), Matratzen, Sprungrahmen aus Holz, Auslegware (Teppiche, Läufer, PVC-Böden).Nicht mitgenommen werden:
    In Kartonagen und Plastiksäcken verpackter Kleinmüll. Diese Abfälle passen in die Restmülltonne. Hierzu zählen insbesondere: kleine Holz- und Teppichreste, Tapeten, Spielzeug und Geschirr.Die Sperrmüllsammlung ist kostenpflichtig und muss spätestens 2 Tage vor dem Sammeltermin im Rathaus - Bürgerbüro, persönlich - angemeldet werden. Je Abfuhr und Grundstück werden maximal 3 m³ an Sperrmüll (entspricht 4 Pressvorgängen im Müllfahrzeug) entsorgt. Außerdem besteht die Möglichkeit, Sperrmüll bei der Restmülldeponie in Gelnhausen-Hailer (Abfallwirtschaftszentrum des MKK) gegen Gebühr anzuliefern.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende