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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Freigericht - Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS)
§1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für den Abschnitt der Verkehrsanlage „Im Alten Hof“ an der Einmündung zu der Verkehrsanlage „Wendelinusstraße“ im Ortsteil Neuses.
§2 Herstellungsmerkmale
Gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Freigericht vom 19.03.2015 (EBS) wird abweichend von den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 EBS folgendes festgelegt:
Die in § 1 dieser Abweichungssatzung beschriebene Erschließungsanlage gilt als Mischfläche ohne beidseitige Gehwege als endgültig hergestellt. Die Mischfläche wird von Fußgängern, Fahrradfahrern und motorisiertem Verkehr gemeinsam genutzt.
§3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Freigericht, 27.05.2026
Waldemar Gogel
Bürgermeister
