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Amtliche Bekanntmachung: Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
Die Gemeinde Freigericht, als Trägerin der Straßenbaulast, widmet hiermit gemäß § 4 HStrG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:
Im Alten Hof (Gemarkung Neuses)
Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 3 HStrG als Gemeindestraße.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Freigericht und ist in der beigefügten Karte schraffiert dargestellt.
Rechtbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Freigericht, den 25.06.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freigericht

