Das Foto zeigt einen aufgeklappten Laptop, auf dessen Tastatur eine gefaltete Zeitung liegt.

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Amtliche Bekanntmachung:  Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen 


Die Gemeinde Freigericht, als Trägerin der Straßenbaulast, widmet hiermit gemäß § 4 HStrG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:

Im Alten Hof (Gemarkung Neuses)

Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 3 HStrG als Gemeindestraße.

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Freigericht und ist in der beigefügten Karte schraffiert dargestellt.

Rechtbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Freigericht, den 25.06.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Freigericht